Die Einführung der Reformation schwächte wiederum die
Stellung des Rates auch in seinem politischen Konflikt mit den Gilden
und Innungen, so dass schließlich in der Mitte des 16.
Jahrhunderts die Stadtverfassung tiefgreifend umgestaltet wurde.
Die Vorherrschaft in Bürgerschaft und Rat lag nun für etwa
hundert Jahre bei den Handwerkergilden.
Der fortschreitende
wirtschaftliche Niedergang und der weiterschwelende Konflikt zwischen
Gilden und alten ratsfähigen Geschlechtern bot dem Herzog aber
immer wieder willkommene Gelegenheiten für Eingriffe in die
Stadtverfassung.
Das definitive Ende der alten städtischen
Autonomie und die Durchsetzung der absoluten Herrschaft des Landesherrn
Herzog Ernst August war dann mit dem sogenannten Stadtrezess vom 13.
Januar 1690 erreicht. Der Rat wurde jetzt faktisch zu einem
fürstlichen Verwaltungsorgan umgestaltet, das fortan
kontinuierlich amtierte und dessen Mitglieder vom Landesherrn ernannt
wurden. Die jahrhundertealte Tradition der Ratswahl war zu Ende. Die
Gilden allerdings hielten an der Wahl ihrer Obermeister fest, und es
gelang ihnen, dieses Recht in den folgenden Jahrhunderten zu bewahren
und mit kurzen Unterbrechungen bis auf den heutigen Tag auszuüben.
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