Abriss der Stadtgeschichte

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Der Kaufgilde folgten in sozial absteigender Linie die Gilden und Innungen der Schuhmacher, Bäcker, Wollenweber, Leineweber, Schneider und Schmiede; die Knochenhauer (Schlachter) nahmen eine Sonderstellung ein. Der Rest der handwerklich tätigen Bürgerschaft bildete die "Meinheit" zusammengefasst. Die Bürgerschaft wiederum umfasste bei weitem nicht alle Einwohner der Stadt. Bürgerbuch der Stadt Göttingen, aufgeschlagen die Eintragungen der Jahre 1419 - 1423 Das Bürgerrecht musste in einem formalen Akt erworben werden und war mit speziellen Rechten, aber auch Pflichten (z. B. zur militärischen Verteidigung der Stadt) verbunden. Die Einwohner ohne Bürgerrecht, wie z. B. Familienmitglieder, Dienstboten oder wandernde Händler, wurden als Medewohner (Mitwohner) bezeichnet. Zwei Bevölkerungsgruppen hoben sich besonders heraus: die Geistlichen und die Juden.

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