Die wichtigsten Bestimmungen dieser Verfassung, die Statuten wurde
erstmals in den Jahren zwischen 1330 und 1354 schriftlich fixiert, und
zwar auf sogenannten Wachstafeln. Mit Wachs bestrichene Holztafeln
waren seit der Antike für schriftliche Notizen in Gebrauch, sind
jedoch wegen der Vergänglichkeit des Materials nur selten erhalten.
Die zwölf im Göttinger Stadtarchiv verwahrten Tafeln mit dem
Statutentext stellen daher eine große Besonderheit dar, die in
Deutschland ihres Gleichen sucht. Immerhin sind es die ältesten
derartigen Tafeln in Norddeutschland, die sich zudem immer in der
Obhut des städtischen Archivs befanden.
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