Abriss der Stadtgeschichte

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Die Einführung der Reformation schwächte wiederum die Stellung des Rates auch in seinem politischen Konflikt mit den Gilden und Innungen, so dass schließlich in der Mitte des 16. Jahrhunderts die Stadtverfassung tiefgreifend umgestaltet wurde. Stadtrezeß vom 13. Januar 1690 Die Vorherrschaft in Bürgerschaft und Rat lag nun für etwa hundert Jahre bei den Handwerkergilden. Der fortschreitende wirtschaftliche Niedergang und der weiterschwelende Konflikt zwischen Gilden und alten ratsfähigen Geschlechtern bot dem Herzog aber immer wieder willkommene Gelegenheiten für Eingriffe in die Stadtverfassung. Das definitive Ende der alten städtischen Autonomie und die Durchsetzung der absoluten Herrschaft des Landesherrn Herzog Ernst August war dann mit dem sogenannten Stadtrezess vom 13. Januar 1690 erreicht. Der Rat wurde jetzt faktisch zu einem fürstlichen Verwaltungsorgan umgestaltet, das fortan kontinuierlich amtierte und dessen Mitglieder vom Landesherrn ernannt wurden. Die jahrhundertealte Tradition der Ratswahl war zu Ende. Die Gilden allerdings hielten an der Wahl ihrer Obermeister fest, und es gelang ihnen, dieses Recht in den folgenden Jahrhunderten zu bewahren und mit kurzen Unterbrechungen bis auf den heutigen Tag auszuüben.

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