Fritz Schaper

wurde am 14.1.1900 in Bad Pyrmont geboren. Er machte für drei Jahre eine Lehre in Holzhausen (Pyrmont) und besuchte danach die Fachschule in Detmold. Bis April 1926 arbeitete er in einem technischen Beruf in der Stadt, zog danach nach Holzminden und später nach Göttingen. In Göttingen verdiente er sein Geld als Kaufmann. Mit seiner Frau Liddy (geb. Tümmel, geb. 18.1.1899) und seinen drei Kindern lebte er im Maschmühlenweg.1

Schaper war Mitglied der KPD-Ortsgruppe Göttingen und übernahm ab dem Juni 1930 die Führung der neugegründeten Antifaschistischen Arbeiterwehr (ANTIFA).2 Am 14.09.1930 stand er zusammen mit einigen Genossen aus der KPD, u.a. Oskar Knodt und Adolf Kreitz sowie Mitgliedern des ISK vor dem Richter des Landgerichts Göttingen. In diesem Prozess ging es um einen Angriff von SA-Leuten auf Personen aus dem linken Spektrum am 2.5.1930. Die sieben schwerverletzten Nationalsozialisten hatten auf Körperverletzung geklagt, obwohl der Angriff tatsächlich von ihnen ausging. Nach dem Prozess und einer Revision wurden die meisten Angeklagten, darunter auch Willi Schaper, freigesprochen.3 (isk-personal-schmalz-fritz)

Im November 1930 übergab Schaper die Führung der Arbeiterwehr an Oskar Knodt.4 In der Folgezeit trat er u.a. als Redner auf, z.B. auf Veranstaltung des Kampfbundes gegen den Faschismus, der Nachfolgeorganisation der Arbeiterwehr.

Im August 1932 wurden bei einigen Göttinger Kommunisten und in der Buchhandlung des Internationalen Bundes der Opfer des Krieges und der Arbeit (Johannisstr. 24) Hausdurchsuchungen durchgeführt. Davon war auch Fritz Schaper betroffen, der zu der Zeit im Vorstand der KPD-Ortsgruppe war.5

Etwa zwei Wochen später, am 30.8.1932, wurde Schaper wegen Aufruhrs zu drei Monaten Haft verurteilt, von denen er allerdings nur zwei Monate im Gefängnis Hameln verbrachte. Bereits im Vorjahr war er wegen Nötigung und Widerstand zweimal verurteilt worden.6

Nach der Machtübertragung wurde Fritz Schaper als Funktionär der KPD am 13.3.1933 in Schutzhaft genommen. Er saß zusammen mit Gustav Kuhn (Gustav Kuhn), Gustav Weiss (Gustav Weiss), Adolf Reinecke (Adolf Reinecke), August Strasen und Ernst Hanne im Polizeigefängnis in der Gotmarstraße.7 Anfang April stellten einige Schutzhäftlinge einen Antrag auf Bearbeitung ihres Gartenlandes, das für die Ernährung der Familien von „Wenigverdienern“ zentral war. Unter ihnen war auch Fritz Schaper, der wie die anderen als Grund die Krankheit der Ehefrau angab.8

Friedrich Ische, seit dem 26.4.1933 in Untersuchungshaft, gab in seiner Vernehmung an, sich mit Fritz Schaper und Gustav Kuhn an verschiedenen Terminen getroffen zu haben. Dabei hätten sie Skat gespielt und sich über die politische Lage unterhalten. Thema der Gespräche waren die zu verrichtenden Arbeiten, d.h. geplante politische Aktionen.9

Ob die Ergebnisse der Vernehmung von Ische dazu führten oder weitere Ermittlungen der Polizei erfolgreich waren, Fritz Schaper wurde jedenfalls ab dem 3.5.1933 aufgrund der Verbreitung des illegalen „Roten Stürmers“ als Schutzhäftling geführt.10 Weitere, ebenfalls wegen des Roten Stürmers verhaftete, KPD-Angehörige wurden erst ein paar Tage später in das Polizeigefängnis eingeliefert.(Roter Stürmer)

Die Beteiligten an der Herstellung des illegalen Roten Stürmers, Rudi Kräusslein (Rudi Kräusslein), Fritz Schaper, Adolf Kreitz (Adolf Kreitz) und Ernst Möhring (Ernst Möhring), waren noch bis Mitte Mai im Polizeigefängnis inhaftiert. Inzwischen war eine Voruntersuchung eines Vergehens gegen die Verordnung des Herrn Reichspräsidenten zum Schutz des deutschen Volkes vom 4.2.1933 § 18 gegen sie eingeleitet worden. Zudem wurden noch wegen Vernehmungen dazu Fritz Schulte und Karl Schmalstieg in Haft gehalten. Durchsuchungen bei KPD-Angehörigen hatten inzwischen mehrere Exemplare des Roten Stürmers erbracht.11

Am 15.5.1933 wurden die Gefangenen aus der Schutzhaft entlassen und zugleich wegen Verdunkelungsgefahr als Untersuchungshäftlinge in das Gerichtsgefängnis überführt.12 Die Ortspolizei, noch unsicher über den Fortgang der Ermittlungen, legte für die vier Gefangenen fest, dass sie nach einer möglichen Entlassung in ein Konzentrationslager überführt werden (sollten), da eine Fortsetzung ihrer illegalen staatsfeindlichen Arbeit nach ihrer Entlassung anzunehmen ist.13

Anfang Juni 1933 wurden die Wohnungen von Schaper und Kräusslein auf Veranlassung des Nachrichtendienstes der NSDAP-Kreisleitung nach dem untergetauchten KPD-Funktionär und Unterbezirksleiter Paul Gmeiner durchsucht, dieser aber nicht angetroffen. In Anwesenheit von Schapers Frau Liddy wurden dabei ein Gummiknüppel und ein Kavalleriesäbel beschlagnahmt.14 Die Befragung von Liddy Schaper erbrachte keine Informationen zum Verbleib von Gmeiner.15

Zusätzlich zu den vier bereits Inhaftierten wurden wegen Verbreitung des illegalen Roten Stürmers Nr. 3 noch der Student Martin Strauss, der Arbeiter Peter Ortmanns sowie der Tischler Albert Weidemeier angeklagt. Der Prozess fand am 31.7.1933 vor der großen Ferienstrafkammer des Landgerichts Göttingen statt. Das Urteil erging wegen eines Vergehens gegen die Verordnung des Reichspräsidenten vom 4.2.1933, d.h. die Verbreitung illegaler Druckschriften. Schaper und Weidemeier wurden zu eineinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, ihre Mitangeklagten erhielten Haftstrafen von 10 Monaten bzw. einem Jahr. (Urteil Roter Stürmer PDF)

Fritz Schaper wurde vor allem als Verantwortlicher für die Verbreitung des Roten Stürmers verurteilt. Er wurde in der Urteilsbegründung als geistiger Führer der Göttinger Kommunisten bezeichnet. In der Begründung für die höheren Strafen für Schaper und Weidemeier ist zu lesen: Die Angeklagten Schaper und Weidemeier sind erheblich vorbestraft. Weidemeier ist wegen Eigentumsdelikten 2 mal mit über einem Jahr Gefängnis und einmal mit 3 ½ Jahren Zuchthaus vorbestraft; Schaper ist insgesamt 9 mal vorbestraft, davon 6 mal wegen politischer Vergehen. Beide Angeklagte sind führende Kommunisten. Bei Schaper ist dies gerichtsbekannt.16

Fritz Schaper blieb noch bis zum 19.8.1933 im Gerichtsgefängnis Göttingen und wurde anschließend in das Strafgefängnis Hameln überführt.17 In seinem Lebenslauf, den alle neuen Gefangenen verfassen mussten, betonte er, auch inzwischen nicht geständig zu sein bzw. unschuldig verurteilt worden zu sein. Wie viele andere Gefangene, gab Schaper bei den besonders starken Leidenschaften das Rauchen an.18

Im Strafgefängnis Hameln saßen ab Sommer 1933 viele KPD-Angehörige in Haft. Schaper traf hier neben seinen Mitverurteilten Bekannte aus Göttingen (August Fricke zu Hameln). Besonders einsichtig zeigte er sich nicht und versuchte auch nicht, dies vorzutäuschen. In den Tagesbeobachtungen der Gefängnisbeamten variiert seine Führung von sehr mangelhaft bis lässt sehr zu wünschen übrig. Am 8.9.1934 notierte ein Beamter: (…) die Strafe macht auf ihn wenig Eindruck, von Reue und Besserungswillen keine Spur.19 Schaper war beschäftigungslos, legte wohl auch keinen Wert darauf zu arbeiten.20 Auch sein Verhältnis zur Anstaltsordnung scheint gespannt gewesen zu sein, die sog. Anordnungen des Vollzugspersonals erklärte er mitunter für Quatsch. Fünf Anzeigen wegen seines rüpelhaften Benehmens gegenüber dem Anstaltspersonal sind in seiner Gefangenenpersonalakte überliefert.21

In seinem Urteil ist von einer Anrechnung der Untersuchungshaft auf die Haftzeit nicht die Rede. Seine reguläre Haftzeit in Hameln endete damit am 31.1.1935.



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Literatur und Quellen

Bons, Joachim; Denecke, Viola; Duwe, Kornelia; Löneke, Regina; Tapken, Bernd (Hg.) (1986): „Bohnensuppe und Klassenkampf“. Das Volksheim: Gewerkschaftshaus der Göttinger Arbeiterbewegung von der Entstehung im Jahre 1921 bis zu seiner Zerstörung 1944. Göttingen.

Gefangenenpersonalakte Fritz Schaper: Strafgefängnis Hameln. Hauptstaatsarchiv Hannover, Hann. 86 Hameln Acc. 143/90 Nr. 1223.

KPD - Spezialakten betreffend die kommunistische Partei. Stadtarchiv Göttingen, Pol. Dir. Göttingen, Fach 155, Nr. 1a.

KPD Göttingen - Antifaschistische Arbeiterwehr (Antifa). Stadtarchiv Göttingen, Pol. Dir. Göttingen, XXVII, A, Fach 155, Nr. 9.

Schutz des deutschen Volkes (Schutzhaft): Schutzhaft, Haussuchungen, Notverordnungen. Stadtarchiv Göttingen, Pol. Dir. Göttingen, Fach 31a, Nr. 1, Bd. 2.

Verordnung über Verhängung des Ausnahmezustandes und Schutz der Republik: Schutzhaft. Stadtarchiv Göttingen, Pol. Dir. Göttingen, Fach 31a, Nr. 2, Bd. 1.



1Gefangenenpersonalakte Fritz Schaper, S. 22, 1.9.1933 Lebenslauf Fritz Schaper.

2KPD Göttingen - Antifaschistische Arbeiterwehr (Antifa), S. 5v, Antifa–12.

3Bons et al. 1986, S. 59.

4KPD Göttingen - Antifaschistische Arbeiterwehr (Antifa), S. 10v, Antifa–13.

5KPD - Spezialakten betreffend die kommunistische Partei, S. 68-68v, Ortspolizei Bericht Durchsuchungen, 12.8.1932.

6Gefangenenpersonalakte Fritz Schaper, S. 25.

7Verordnung über Verhängung des Ausnahmezustandes und Schutz der Republik, S. 138, 20.3.1933: Schutzhäftlinge - Ortspolizeibehörde an Regierungspräsident, Durchführung der Verordnung Schutz von Volk und Staat vom 28.2.1933.

8KPD - Spezialakten betreffend die kommunistische Partei, S. 150-150v, Ortspolizei Meldung Schutzhäftlinge, Gartenbearbeitung, 6.4.1933.

9Ebenda, S. 172, 26.4.1933: Verhör Friedrich Ische.

10Verordnung über Verhängung des Ausnahmezustandes und Schutz der Republik, S. 147v, Bericht Ippensen, Zahl der Schutzhäftlinge, 13.05.1933.

11Verordnung über Verhängung des Ausnahmezustandes und Schutz der Republik, S. 148v, Bericht Ippensen, Zahl der Schutzhäftlinge, 13. Mai 1933.

12Gefangenenpersonalakte Fritz Schaper, S. 48, 15.5.1933 - Untersuchungshaft Schaper.

13Schutz des deutschen Volkes (Schutzhaft), S. 31v, Bericht Ippensen über Schutzhäftlinge vom 16.05.1933.

14KPD - Spezialakten betreffend die kommunistische Partei, S. 240–241, Bericht Gmeiner, 10.7.1933.

15Ebenda, S. 241v, Befragung Liddy Schaper, 15.7.1933.

16Gefangenenpersonalakte Fritz Schaper, S. 37, Urteil 31.7.1933.

17Ebenda, S. 52, 19.8.1933 - Überführung Hameln Schaper.

18Ebenda, S. 22, 1.9.1933 - Lebenslauf Fritz Schaper.

19Ebenda, S. 43, 8.9.1934 - Tagesbeobachtung Schaper.

20Ebenda, S. 45, 27.10.1934 - Tagesbeobachtung Schaper: (…) er hat aber auch kein Interesse an Arbeit. Angebotene Hofarbeiten will er wegen Zahnschmerzen nicht machen können.

21Ebenda, S. 16, 28.11.1933 - Anzeige Schaper.

Rainer Driever