Bürgermeister und Stadtverwaltung 1946 - 2000

1934 - 1945 seit 2000
Aufgrund der von der britischen Militärregierung revidierten Gemeindeordnung wurde in Göttingen am 6. Dez. 1946 bzw. am 7. Febr. 1947 eine neue Hauptsatzung erlassen. In ihr wurde die politische Vertretung der Gemeinde dem ehrenamtlichen Oberbürgermeister als Vorsitzenden des Stadtrates und die Leitung der Verwaltung dem auf sechs oder 12 Jahre gewählten hauptamtlichen Oberstadtdirektor übertragen ("Zweigleisigkeit").

Diesem standen als leitende Beamte zur Seite: Stadtdirektor/Kämmerer, Oberverwaltungsrat, Verwaltungsrat, Stadtsyndikus, Stadtbaurat, Stadtschulrat.

Durch Ratsbeschluß vom 31. Okt. 1947 wurde die Amtszeit der leitenden Beamten auf sechs Jahre festgelegt.

Auf der Grundlage der Niedersächsischen Gemeindeordnung vom 4. März 1955 wurde am 5. Jan. 1956 eine neue Hauptsatzung erlassen. Danach waren dem Oberstadtdirektor als weitere Wahlbeamte (Dezernenten) ein Stadtdirektor (Kämmerer) und vier Stadträte, darunter der Stadtbaudirektor und der Stadtrechtsrat, beigeordnet. Alle Wahlbeamten wurden auf sechs oder 12 Jahre gewählt.

In der Folgezeit wurden die Bestimmungen betr. die Stadträte mehrfach geändert: am 11. Sept. 1964 wurde ihre Zahl auf fünf erhöht, am 2. Sept. 1983 wurde sie auf drei reduziert (der Stadtbaurat wurde jetzt gesondert geführt), am 6. Mai 1988 wieder auf vier erhöht. Seitdem amtierten in Göttingen außer dem Oberstadtdirektor sechs Wahlbeamte (Stadtdirektor, Stadtbaurat und vier Stadträte).

1934 - 1945 seit 2000


Impressum