Bürgermeister und Stadtverwaltung 1934 - 1945 |
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Mit dem preußischen Gemeindeverfassungsgesetz vom 15. Dez. 1933 und
der Hauptsatzung vom 31. Jan. 1934 wurde das nationalsozialistische
Führerprinzip auf die kommunale Ebene übertragen.
In Göttingen führte jetzt der Oberbürgermeister als Leiter die Verwaltung in alleiniger Verantwortung. Ihm standen zwei hauptamtliche Beigeordnete zur Seite: der Bürgermeister (Erster Beigeordneter) und der Kämmerer. Oberbürgermeister und Bürgermeister mußten die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst mitbringen, der Kämmerer eine geeignete Vorbildung. Daneben wurden vier ehrenamtliche Beigeordnete (Stadträte) berufen. Oberbürgermeister, Bürgermeister und Kämmerer berief und entließ der preußische Innenminister, die Stadträte der Regierungspräsident, jeweils nach Fühlungnahme mit dem Gauleiter der NSDAP. Die Berufung erfolgte auf 12 Jahre. Die Reichsgemeindeordnung vom 30. Jan. 1935 ließ wesentliche Punkte des preußischen Gesetzes unverändert. Die Amtszeit der ehrenamtlichen Beigeordneten (Stadträte) wurde auf sechs Jahre festgelegt. Mit Verordnung vom 15. Juli 1941 wurde die Zahl der hauptamtlichen Beigeordneten auf drei (Bürgermeister, Kämmerer, Beigeordneter) erhöht. |
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