Am 1. April 1996 hob das Gesetz zur Änderung des
niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts die aus den besonderen
Bedingungen der Nachkriegszeit zu erklärende Zweigleisigkeit auf.
Durch eine entsprechende Änderung der Niedersächsischen
Gemeindeordnung kehrte jetzt - wie in allen anderen Bundesländern -
auch in Niedersachsen ein hauptamtlicher Oberbürgermeister an die
Spitze der Kommunen zurück. Er wird gleichzeitig mit dem Rat direkt
gewählt, repräsentiert die Gemeinde und leitet die Verwaltung.
Die Wahl zum ersten hauptamtlichen Oberbürgermeister fand in
Göttingen in zwei Wahlgängen am 13. und 27. Juni 1999 statt.
Zum 1.1.2001 wurde durch Auflösung des Umweltdezernats die Zahl der
Dezernenten auf fünf reduziert (Stadtdirektor/Kämmerer,
Stadtbaurat, drei Stadträte).
Zum 1.7.2002 erfolgte durch die Auflösung des Kulturdezernates eine weitere Reduzierung.
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