Nach dem Ende der napoleonischen Vorherrschaft wurde für das Gebiet
des vormaligen Kurfürstentum (seit 1814 Königtum) Hannover mit
Verordnung vom 16. November 1813 die Wiedereinführung der alten
Verfassung befohlen. Für Göttingen trat damit der Rezess vom
13. Januar 1690 wieder in Kraft gesetzt.
Aufgrund der guten Erfahrungen mit der zentralistischen Verwaltung
nach französischem Muster kam es allerdings zu wichtigen
Änderungen. So fiel das Amt des 3. Bürgermeisters
stillschweigend weg, und 1817 wurde mit Genehmigung der
Regierung vom 9. März das Amt des 2. Bürgermeisters von
dem des Syndikus getrennt und ebenfalls abgeschafft. Die Stadt hatte
fortan nur noch einen Bürgermeister. In dieselbe Richtung einer
"Verschlankung der Verwaltung" wirkte auch die Tatsache, daß der
im Jahre 1816 neu eingesetzte Kämmerer Starke nicht wie seine
Vorgänger auch zugleich den Rang eines Senators erhielt.
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