Bürgermeister und Stadtverwaltung 1813 - 1830

1809 - 1813 1831 - 1851

Nach dem Ende der napoleonischen Vorherrschaft wurde für das Gebiet des vormaligen Kurfürstentum (seit 1814 Königtum) Hannover mit Verordnung vom 16. November 1813 die Wiedereinführung der alten Verfassung befohlen. Für Göttingen trat damit der Rezess vom 13. Januar 1690 wieder in Kraft gesetzt.

Aufgrund der guten Erfahrungen mit der zentralistischen Verwaltung nach französischem Muster kam es allerdings zu wichtigen Änderungen. So fiel das Amt des 3. Bürgermeisters stillschweigend weg, und 1817 wurde mit Genehmigung der Regierung vom 9. März das Amt des 2. Bürgermeisters von dem des Syndikus getrennt und ebenfalls abgeschafft. Die Stadt hatte fortan nur noch einen Bürgermeister. In dieselbe Richtung einer "Verschlankung der Verwaltung" wirkte auch die Tatsache, daß der im Jahre 1816 neu eingesetzte Kämmerer Starke nicht wie seine Vorgänger auch zugleich den Rang eines Senators erhielt.

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