Verweigerungen: Hitlergruß

Verhaltensweisen, die auf eine passive Resistenz schließen ließen, wurden vor allem von den Untergliederungen der NSDAP verfolgt und diese Vorgänge teilweise auch der Polizei weiter gegeben. Sanktionen allerdings sind aufgrund der Quellen meist nicht nachvollziehbar.

Die Verwendung oder Unterlassung des Deutschen Grußes wurde bereits seit 1933 fast als Prüfung der Regimetreue beobachtet. Die Formel Mit deutschem Gruß bürgerte sich als Grußformel in Briefen ein, während im täglichen öffentlichen Leben ein Heil Hitler (seltener auch Sieg Heil oder einfach nur Heil!) als ein stetig wiederkehrendes Bekenntnis erwartet wurde. Den Symbolen des neuen Staates musste durch Ausstrecken des rechten Armes Ehrerbietung gezollt werden. So bildete sich ein Nebeneinander von traditionellen Grußformeln im privaten Bereich und zu Hause und dem Hitlergruß in der Öffentlichkeit aus.1

Neben den Zeugen Jehovas (Zeugen Jehovas) fiel auch bei anderen Göttingern eine mangelnden Bereitschaft auf, sich in der Öffentlichkeit und in offiziellen Räumen an den neuen Gruß zu halten. Der Prüfungscharakter des Grußes wurde deutlich in der Anzeige des Krim.Ass. Günther gegen den Postinspektor Reuper vom 26. August 1933. Der Polizist war am 25. August dienstlich in der Verrechnungsstelle des Postamtes. Dort erfolgte von Reuper keine Erwiderung des Deutschen Grußes, auch nicht beim Verlassen des Zimmers. Günther kehrte eine Stunde später zurück, um seine Beobachtung erneut zu prüfen. Wiederum grüßte Reuper nicht zurück, sondern rauchte seine Zigarre und sah mich groß an, aber den Gruß erwiderte er in keiner Weise.2 In einer Stellungnahme des Postamtes hieß es, dass Reuper der Demokratischen Partei angehört hätte, aber die Entwicklung des Deutschen Reiches unter dem neuen Volkskanzler durchaus bejahen würde.3

Ebenso geprüft – diesmal von der NSDAP-Kreisleitung - wurde der Steuersekretär Kulle. Dieser arbeitete am Göttinger Finanzamt und wohnte in der Calsowstraße. Er fiel auf, weil er den Hitlergruß nicht erwiderte. Die Kreisleitung wandte sich an das Finanzamt: Wir nahmen an, dass Kulle den Gruß überhört haben könnte und veranlassten daraufhin verschiedene Parteigenossen, ihn bewusst laut mit „Heil Hitler“ zu grüssen. Herr Kulle grüsste teils gar nicht wieder, teils bot er nur die Tageszeit.4

Für das Frühjahr 1936 meldete der Regierungspräsident in Hildesheim an das Reichsinnenministerium eine um sich greifenden Ermüdungserscheinung. Diese äußere sich auch im allgemein beobachtete (n) Nachlassen des Deutschen Grußes (...). Man bietet wieder die Tageszeit und gefällt sich darin, statt den Arm zu erheben, die Finger an die Kopfbedeckung zu legen.5 Bereits ein Jahr früher sah sich das Regime genötigt, über Ankündigungen in der Presse auf die Pflicht zum Deutschen Gruß hinzuweisen.6

Dies wurde auch weiterhin beobachtet. Der Ortsgruppenleiter der NSDAP für Geismar meldete am 24.4.1937 an die Kreisleitung den Malermeister Ernst Siegmann aus Geismar. Dieser wäre dafür bekannt, daß er den Hitlergruß fast immer verweigert.7

In Betrieben wurde dies auch im Arbeitsalltag beachtet. So äußerte sich August Pläp (August Pläp) in seinen Vernehmungen anlässlich seines Prozesses im Sommer 1937 zu seiner Arbeit bei der Firma Maul in Göttingen. Er habe dort einen schweren Stand, weil er mit "Guten Tag" grüßte, während die anderen den Deutschen Gruß anwendeten.8 Die Grußform wurde nicht nur in Betrieben registriert. Am 21.12.1937 wandte sich ein Ortsgruppenleiter mit Beobachtungen über den Landgerichtsrat Meyerhoff an den Kreisleiter. Dieser würde den Deutschen Gruß immer wieder verweigern, teilweise auf brüskierende Art.9 (Meyerhoff PDF)

Verweigerungen: Regimekonforme Aktivitäten

Die Zeugen Jehovas lehnten mit Verweis auf ihren Glauben diese übliche Grußformel ab und wurden deshalb oft bestraft oder sogar entlassen. (Willi Schmalstieg) Sie verweigerten aus denselben Gründen teilweise auch den Beitritt zum Reichsluftschutzbund oder zur Arbeitsfront ab. 10

Bei ihren christlichen Mitbürgern lassen sich die Gründe für derlei Verweigerungen allerdings nicht so klar fassen. August Stapel war Sympathisant des ISK und Mitglied im Freidenkerverband. Er erinnerte sich: Ich hielt mich von den Versammlungen immer fern. Ich ließ mich meistens von Volkssturmübungen entschuldigen. Zu anderen Verpflichtungen äußerte er: Als der Bahnhof bombardiert wurde, sollte ich nachts mit schippen. Ich bin nicht hingegangen, weil ich am nächsten Morgen arbeiten mußte. Als wieder SA-Männer kamen, sagte ich: "Meine Firma sagt: Arbeit geht vor!" Damals war schon vieles durcheinander, und so zogen die beiden ab.

Einmal sollte der Volkssturm Panzerlöcher in Barterode schaufeln. Ich meldete mich als gehbehindert, weil ich etwas an den Füßen hatte. Mit dem Fahrrad kamen wir natürlich erst mittags dort an. Ich hatte meine Schaufel vergessen, wollte auch keinen ablösen; wäre die Schaufel kaputtgegangen, hätte ich sie bezahlen müssen. Im Wald wollte mich der Aufseher, ein Göttinger Geschäftsmann, bedrohen, doch ich ließ mich nicht einschüchtern und pflückte lieber Schlüsselblumen.11 Gegen Ende des Krieges fiel es Stapel aufgrund von Auflösungserscheinungen des Kontrollsystems natürlich leichter, Lücken im Netz zu finden.

Ein gutes Beispiel für reserviertes Verhalten bietet die Familie Fraatz. Am 7.11.1936 meldete die Ortsgruppe Göttingen IV Pfalz Grona an den Kreisleiter: Der Vg. Fraatz (hätte) am 1. Mai 1936 mit seinem Sohne am Vormittag in seinem Garten gearbeitet und an den öffentlichen Feiern nicht teilgenommen.12 Dieses hielt er immerhin noch weitere drei Jahre durch. Wiederum die Ortsgruppe Pfalz Grona meldete im März 1941: Leider ist bis heute keine Besserung eingetreten. Frau Fraatz sowie der Ehemann beteiligen sich niemals an Parteiveranstaltungen und Versammlungen.
Der Druck scheint aber zugenommen zu haben, denn die Ortsgruppe schreibt weiter:
Am 1. Mai 1939 hat sich Fraatz erstmalig mit seinen Arbeitskameraden am Ausmarsch gezeigt. Sonst blieb er zu Hause und arbeitete in seinem Garten, damit seine Nachbarn Gelegenheit hatten sich über sein Verhalten zu ärgern. Den Lohn hat er aber für einen Feiertag erhalten. Wenn seine Kameraden vorbeimarschierten, stand er mit seinen Gesinnungsgenossen zusammen und lächelte.13
Karl Fraatz arbeitete im Reichsbahnausbesserungswerk und zog immer wieder Beschwerden auf sich, so z.B. von einem
Blockwalter der DAF, der in Vertretung des NSV-Walters die Eintopfsammlung durchführte und bei der Familie Fraatz auf wenig Offenheit für sein Ansinnen stieß.14 Georg Heine, der Sammler, sprach Lina Fraatz auf die Spende an, worauf dieselbe mir vor der Haustür 10 Rpf. gab, als ich zu ihr dann sagte, sie müsse auch quittieren, erwiderte dieselbe: „über meine Schwelle hat von euch keiner zu treten.“ (…)15

Wegen des Verhaltens der Familie konstatierte die Ortsgruppe Pfalz-Grona Ende 1942, dass Frau Lina Fraatz (für) die Auszeichnung mit dem Mutterehrenkreuz noch nicht in Frage kommt. Auch wird von Frau Fraatz kein Kriegsdienst und dergl. geleistet. Die Familie Fraatz ist bis heute in politischer Hinsicht eine ganz abseits stehende Familie. (…)16

Im März 1937 schrieb die Kreisleitung an die Handwerkskammer in Hildesheim. Es ging um eine Einschätzung der Schneiderin Ellen Mohs aus der Schillerstraße. Diese gehöre (…) irgendeiner Gliederung der NSDAP nicht an. Weder Mutter noch Tochter beteiligen sich an den Veranstaltungen der Bewegung, bei Sammlungen wird wenig oder garnicht gegeben, der allgemeine Leumund ist nicht gut - die Mutter wird als judenfreundlich hingestellt.17

Im August 1938 ging es um eine Aufkaufgenehmigung für Obst beim Reichsnährstand. Der Antragsteller Otto S.(aar?) wohnte im Bereich der Ortsgruppe „Ritterplan“ in der Innenstadt und war der Partei als Marxist bekannt. In seiner politischen Beurteilung wird angemerkt, dass er in keine der NS-Organisationen eingetreten sei und sich bislang auch den Spendenanforderungen entzogen hätte. Daher, schrieb Kreisleiter Gengler an den Reichsnährstand, konnte die politische Zuverlässigkeit nur unter starkem Vorbehalt bestätigt werden. Er fügte gleichzeitig die Empfehlung hinzu, die erbetene Genehmigung nicht zu erteilen.18 Ob es sich dabei um Otto Saar handelte, der bereits 1937 als politisch zweifelhaft beurteilt wurde und wegen verächtlicher Äußerungen über Deutschland in einem Brief aufgefallen war, bleibt nur zu vermuten.19

Besonders auffällig war die Verweigerung einer öffentlichen Ehrung. Aimée Runge aus der Wilhelm-Weber-Straße weigerte sich im Mai 1939, an der Feierstunde zu Verleihung der Ehrenkreuze der deutschen Mutter teilzunehmen und äußerte dazu, daß sie keinen Wert darauf lege, das Ehrenkreuz zu bekommen.20

Verweigerungen: Beflaggung

Mit einem Präsidialerlass vom 12. März 1933 wurden zwei Nationalflaggen für das „Dritte Reich“ etabliert: zum einen die alte kaiserliche Flagge mit den schwarz-weiß-roten Streifen und zusätzlich die Hakenkreuzflagge. Das Zeigen der Hakenkreuzfahne wurde so schnell zur nationalen Pflicht und ihre Abwesenheit Grund für Argwohn und Denunziation.

Am 21. Juli 1933 denunzierte der Kassierer Karl Schmidt, ein Parteimitglied, den Schlosser Jacob Wagner und dessen Frau sowie den Klempner August Rabenhold und dessen Frau wegen anzüglicher Redensarten und Sticheleien. Schmidt gab an, dass Wagner der KPD angehört habe und aus diesem Grund auch von der Reichsbahn entlassen wurde. Ganz in diesem Sinne hätte Wagner auch am 28. Juni, dem Tag einer reichsweit organisierten Demonstration gegen den Versailler Vertrag, die Fahne nicht rausgehängt. Zudem würde Wagner des öfteren abends mit den im Ebertal wohnhaften und als frühere Kommunisten bekannten Tolle, Jeep und Suck zusammenstehen und längere Unterhaltungen führen.21

Im August 1935 wurde der Zugführer Wilhelm S., der eigentlich sein vierzigjähriges Dienstjubiläum feiern wollte, in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Die Kreisleitung benutzte diesen Anlass, um mit dem Eisenbahner und seiner Familie abzurechnen. Die Kreisleitung betonte den marxistischen Hintergrund von Wilhelm S. und seiner Familie. Neben vielen kleinen Verfehlungen warf sie dem Zugführer vor allem folgendes vor: Anlässlich eines nationalen Feiertages 1934 hat die Ehefrau anstatt zu flaggen ihr Bettzeug zum Fenster herausgehängt, was sie sonst nie tat und von den Volksgenossen als Provozierung aufgefasst wurde. Auf Veranlassung der Polizei wurde die Wäsche dann entfernt. 22

Am 11. Juni 1939 wurde Friedrich Mätche aus der Mühlenstraße wegen staatsfeindlicher Einstellung angezeigt. Georg Barski aus derselben Straße wandte sich in dieser Sache etwas später an die Kreisleitung. Barski betonte, dass sich die fortgesetzte staatsfeindliche Einstellung des Vg. Mätche schon dadurch zeige, daß M. trotz der wiederholten und allgemein bekannten Hinweise zur Beflaggung es unterlassen hat, die Fahne herauszuhängen, obwohl er im Besitze einer solchen ist. (…) Da der Vg. M. den berechtigten Unwillen aller in seinem Hause, sowie der benachbarten Volks- und Parteigenossen hervorgerufen hat, zumal er allgemein in seiner Gesinnung bekannt ist, bitte ich beschleunigt die entsprechenden Schritte zu unternehmen und ihn ein für allemal auf den richtigen Weg zu bringen
Meines Erachtens können nur die allerschärfsten Mittel zum Erfolg führen
.23



_____________________________________________________________________

Literatur und Quellen.

Beispiele nicht parteigenehmen Verhaltens: Verhaltenskontrolle. Hauptstaatsarchiv Hannover, Hann. 310 I Nr. 417.

Dossiers über Meyerhoff und Walbaum. Hauptstaatsarchiv Hannover, Hann. 310 I Nr. 459.

Göttingen Landgemeinden, Geismar (mit Treuenhagen), Bd. 1. Hauptstaatsarchiv Hannover, Hann. 310 I Nr. 501.

Interview August Stapel (21.01.1977). Stadtarchiv Göttingen, Dep. 77 I Nr. 90 (Popplow-Box).

Mlynek, Klaus (1986): Gestapo Hannover meldet--. Polizei- und Regierungsberichte für das mittlere und südliche Niedersachsen zwischen 1933 und 1937. Hildesheim: A. Lax (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen XXXIX, Niedersachsen 1933-1945, Bd. 1).

Nachlass des Arbeiters Karl Meyer, Göttingen: politische Haft. Stadtarchiv Göttingen, Kleine Erwerbungen Nr. 76.

Politische Beurteilung verschiedener Angelegenheiten und Personen, Buchstaben L-N, Bd. 2. Hauptstaatsarchiv Hannover, Hann. 310 I Nr. 477.

Politische Beurteilung verschiedener Angelegenheiten und Personen, Buchstaben L-N, Bd. 3. Hauptstaatsarchiv Hannover, Hann. 310 I Nr. 477/1.

Rosenbaum, Heidi (2014): "Und trotzdem war's 'ne schöne Zeit". Kinderalltag im Nationalsozialismus. Frankfurt a.M.

Schutz des deutschen Volkes (Schutzhaft): Schutzhaft, Haussuchungen, Notverordnungen. Stadtarchiv Göttingen, Pol.Dir., Fach 31a, Nr. 1, Bd. 2.

Thieler, Kerstin (2014): Volksgemeinschaft unter Vorbehalt : Gesinnungskontrolle und politische Mobilisierung in der Herrschaftspraxis der NSDAP-Kreisleitung Göttingen. 1. Aufl. Göttingen, Niedersachs: Wallstein (Veröffentlichungen des Zeitgeschichtlichen Arbeitskreises Niedersachsen 29).

Verächtlichmachung der Reichsregierung. Stadtarchiv Göttingen, Pol.Dir., Fach 31a, Nr. 8.



1Rosenbaum 2014, S. 301.

2Verächtlichmachung der Reichsregierung, S. 115-115v, 26.8.1933 - Anzeige von Krim.Ass. Günther gegen Postinspektor Reuper.

3Ebenda, S. 119-119v, 25.9.1933 - Stellungnahme Postamt zu Reuper.

4Beispiele nicht parteigenehmen Verhaltens, S. 55, 21.10.1933 Kreisleitung Personalamt an Finanzamt, betr. Kulle.

5Mlynek 1986, S. 376, Lagebericht des Hildesheimer Regierungspräsidenten an den Reichsminister des Innern für die Monate April/Mai 1935 / 1. Juni 1935, GStA: Rep. 90-P Nr. 3, H. 4. Abschrift. Bezug: fehlt.

6Schutz des deutschen Volkes (Schutzhaft), S. 128, Einzelrichtlinien für Polizeibeamte, GT 3. Dezember 1935.

7Göttingen Landgemeinden, Geismar (mit Treuenhagen), Bd. 1, S. 36, 24.4.1937, OG-Leiter Geismar an Kreisleitung – Siegmann.

8Nachlass des Arbeiters Karl Meyer, Göttingen, S. 1 / 05, Der Generalstaatsanwalt, O.Js. 284/36, Kassel, den 3. August 1937, Anklageschrift.

9Dossiers über Meyerhoff und Walbaum, S. 21, 21.12.1937, Ortsgruppenleiter an Kreisleiter – Meyerhoff.

10Mlynek 1986, S. 367, Lagebericht der Staatspolizeistelle Hannover an das Geheime Staatspolizeiamt Berlin für den Monat Mai 1935 / 4. Juni 1935, Nds. HStAH: Hann. 180 Hannover Nr. 799, f. 366–375.

11Interview August Stapel 21.01.1977, S. 14.

12Beispiele nicht parteigenehmen Verhaltens, S. 36, 7.11.1936, OG Göttingen IV Pfalz Grona an Kreisleiter - Vg. Fraatz.

13Ebenda, S. 25, 28.3.1941, OG Pfalz Grona an Kreisleitung Fraatz.

14Ebenda, S. 28, 18.4.1937, OG Göttingen IV Pfalz Grona an Kreisleitung Vg. Fraatz und seine Frau (Söhlwiese 15).

15Ebenda, S. 29, 15.3.1937, Beschwerde des Schlossers Georg Heine, Söhlwiese über die Ehefrau des Schlossers Karl Fraatz.

16Ebenda, S. 23, 2.12.1942, OG Pfalz Grona an Kreisleitung - Frau Fraatz.

17Politische Beurteilung verschiedener Angelegenheiten und Personen, Buchstaben L-N, Bd. 3, S. 163, 22.3.1937, Kreisleitung an Handwerkskammer Hildesheim - Schneiderin Ellen Mohs.

18Thieler 2014, S. 295, August 1938: PB wegen Antrags auf "Aufkaufgenehmigung für Obst" - Otto S.

19Verächtlichmachung der Reichsregierung, S. 393, 01.1937 - Verstöße gegen das "Heimtücke-Gesetz".

20Beispiele nicht parteigenehmen Verhaltens, S. 46, 25.5.1939, OG-Leiter Auf dem Bühl Gerber an Oberbürgermeister – Runge.

21Verächtlichmachung der Reichsregierung, S. 12-12v, 21.7.1933 - Denunziation durch den Kassierer Karl Schmidt, Steinsgraben 30b.

22Thieler 2014, S. 291–292, August 1935 - Zugführer Wilhelm S.

23Politische Beurteilung verschiedener Angelegenheiten und Personen, Buchstaben L-N, Bd. 2, S. 2, 5.10.1939, Georg Barski Mühlenstr. 4a an Kreisleitung – Mätche.

Rainer Driever