Die Zeugen Jehovas nach der Machtübergabe an die Nationalsozialisten

Nach dem 30. Januar 1933 bildete die sog. Reichstagsbrandverordnung vom 28. Februar 1933 (Verordnung PDF) die vorläufige Grundlage für Verfolgung und Verbote. Kriminalsekretär Griethe verwies im April erneut auf den Verkauf des Wachtturms1, aber auch auf Anforderung durch die Staatspolizeileitstelle (Stapo-Leitstelle) in Hannover konnte Griethes Kollege Alfter am 17.6.1933 wenig Neues berichten: Es wohnen hier nur einige Mitglieder der genannten Vereinigung, die bislang ihre Bibelstunde bei einem Fabrikarbeiter Willi Schmalstieg, wohnhaft in Grone bei Göttingen, abgehalten haben. Ueber eine kommunistische oder sonst staatsfeindliche Betätigung der hier wohnhaften Personen ist hier nichts bekannt geworden.2

Am 24. Juni verbot der Preußische Minister des Innern die Bibelforschervereinigung.3 Drei Tage später erging durch das Geheime Staatspolizeiamt (Gestapa) in Berlin der Befehl, Ortsgruppen und Geschäftsstellen sofort zu durchsuchen sowie staatsfeindliches Material zu beschlagnahmen.4 In Göttingen fanden Haussuchungen allein bei der gleichzeitig mit den Bibelforschern verbotenen Neu-apostolischen-Gemeinde statt. In der Wohnung des Ältesten und Vorsitzenden der Göttinger Ortsgruppe, des Schneiders Fritz Geffers in der Mühlenstraße, wurde allerdings kein staatsfeindliches Material vorgefunden.5

Die deutsche Zentrale der IBV, die Wachtturm, Bibel und Traktat Gesellschaft in Magdeburg, verschickte als Reaktion auf das Verbot einen dreiseitigen Appell an Reichskanzler Hitler, in dem sie betonte, dass sie für die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit des Staates einträte (S. 3).6

Im Oktober 1933 gab die Gestapa das beschlagnahmte Vermögen der Internationalen Bibelforscher-Vereinigung wieder frei und ordnete an, die in Schutzhaft genommenen Personen wieder freizulassen. Allerdings blieb eine Betätigung der Gesellschaft weiterhin verboten.7

Ende des Jahres 1933 erneuerte Kriminalassistent Alfter seine Meldung vom Sommer, dass einige Mitglieder der Bibelforscher-Vereinigung ihre Bibelstunde bei dem Fabrikarbeiter Willi Schmalstieg in Grone abhielten. Der zuständige Landjäger Dörries berichtete aber, dass sie nach dem Verbot weder Zusammenkünfte abgehalten noch anders aktiv geworden seien.8

1934

Der Kreis der Groner Bibelforscher wurde trotzdem überwacht. Bei der dazu üblichen Postkontrolle wurde im Februar 1934 eine Druckschrift beschlagnahmt, die aus Osterode kam.9 Dieser Fund veranlasste anscheinend die Kriminalpolizei zu einer Vertiefung der Ermittlungen gegen den Groner Kreis. Die Meldung der Staatspolizeistelle Hannover (Stapo-Stelle) für den Februar 1934 unterstützte dieses Vorgehen. 10

Festgestellt wurde dabei, dass sich die Zeugen Jehovas weiterhin bei Schmalstieg trafen. In der Sprache der neuen Machthaber bedeutete dies ein illegales Fortbestehen der Organisation. Daran beteiligt waren die Groner Einwohner Willi Schmalstieg (Fabrikarbeiter), Ludwig Bornemann, Erich Brieskorn, der Milchhändler Bachhaus, sowie Bäckermeister Wilhelm König aus Groß Lengden. Die Zusammenkünfte der Groner Bibelforscher erfolgten im 14-Tage-Rhythmus. Andere Treffen als die regelmäßigen Bibelstunden scheint es nicht gegeben zu haben. Diese allein aber erfüllten den Tatbestand der Aufrechterhaltung einer verbotenen Organisation. Angenommen wurde auch ein Versteck von Schriften und Büchern auf dem Heuboden von Gustav Erb.11 Zwei Wochen später erfolgte eine Haussuchung bei Erb in Grone. Dabei wurden 6 Pakete Schriften der Bibelforscher-Vereinigung beschlagnahmt. Bei der nachfolgenden Vernehmung gab Erb an, dass er die Schriften im Frühjahr 1933 von Schmalstieg in Grone erhalten habe. Weitervertrieben habe er sie nicht.12

Das Vorgehen der Polizei richtete sich zunächst auf diese beiden Delikte: Treffen der Mitglieder des Bibelkreises sowie das Vorhandensein von Schriften der Bibelforscher. Die Stapo-Stelle in Hannover wies die Ortspolizeistellen im März 1934 an, beides zu beobachten: (…) die Internationale Bibelforscher-Vereinigung (besteht) an zahlreichen Orten im preußischen Staatsgebiet illegal weiter und hat sich nach dem Verbot in ganz besonderem Maße staatsfeindlich betätigt. Sie bedarf schärfster Beobachtung. So ist festgestellt, daß Glaubensbrüder der aufgelösten “Internationalen Bibelforscher-Vereinigung" und der“Wachtturm-Bibel und Traktatgesellschaft" als Reisevertreter für die Firma Waldmann u. Co. in Berlin tätig sind und unter dem Deckmantel eines Reisevertreters die Bibelbetrachtungen weiter abhalten. Zudem legte sie dem Bericht ein Kundenverzeichnis bei, die darin aufgeführten Personen waren als Mitglieder der verbotenen Organisationen zu behandeln.13 Außerdem machte die Stapo-Stelle Hannover auf die Wege aufmerksam, die die verbotenen Schriften nahmen. Die Zeitschriften Goldenes Zeitalter oder der Wachtturm kamen teils aus Österreich oder Ungarn und waren in anderen Publikationen verborgen (z.B. im Heft "Lyons Moden-Album" zwischen zusammengeklebten Blättern die verbotene Bibelforscher Druckschrift Der Wachtturm; Druck bei Melantrich in Prag-Smichow).14

Die Groner Gruppe blieb so im Fokus der Ermittlungen. Diesen zufolge wechselten sie ihren Treffpunkt in die Wohnung von Erich Brieskorn (Friedhofsweg 3), aber auch noch im Juni konstatierte Krim.Ass. Alfter: Irgendwelche Umstände, welche ein polizeiliches Einschreiten ermöglichten, waren bislang nicht gegeben.15 Die Überwachung bis zum Ende des Jahres ergab keine illegalen Betätigungen, im Oktober konstatierte der Polizeibericht sogar die Einstellung der Zusammenkünfte der Groner Gruppe um Schmalstieg und Erb.16

1935

Im Jahr 1935 kam es zu verschiedenen Verfahren gegen die Bibelforscher im Bereich der Stapo-Stelle Hannover. Als Vergehen gegen § 4 der Verordnung vom 28.2.1933 (Verordnung PDF) in Form verbotener Lehrtätigkeit fanden in Hannover die ersten Prozesse vor dem Sondergericht (Sondergericht Wikipedia) statt.17 Auch die Internationalen Bibelforscher in Hildesheim und verschiedenen Orten des Harzes setzten nach wie vor ihre Versammlungs- und Lehrtätigkeit fort.18 Zudem stellte die Stapo Hannover über die bislang aufgetretenen Delikte „verbotene Versammlungen“ und „illegale Schriften“ hinaus die „typischen“ Kollisionspunkte der Bibelforscher mit dem neuen Regime fest: Trotz der in der letzten Zeit zahlreichen gerichtlichen Bestrafungen vertreten die Mitglieder weiter fanatisch ihre Idee. Zum Teil lehnen sie unter Hinweis auf die Bibel ihren Beitritt zum Reichsluftschutzbund und zur Arbeitsfront ab. Ein anderer Bibelforscher erklärte, den Dienst als Luftschutzhauswart und andere Dienstleistungen, die das Allgemeinwohl betreffen, nicht versehen zu wollen. Die Ableistung eines Eides in politischen Angelegenheiten verbieten ihm aber sein Glauben und Gewissen.19

1936 - Verbreitung von Flugschriften

In Göttingen hingegen stellten die Polizeiberichte bis zum November 1935 lapidar fest: Die Sekte der "Ernsten Bibelforscher" ist hier auch in der Zwischenzeit nicht mehr in Erscheinung getreten.20 Dies zieht sich bis zum Sommer des nächsten Jahres hin. Ganz im Gegensatz dazu meldet die Stapo-Stelle Hildesheim für den Monat Februar 1936 eine nach wie vor rege Tätigkeit der Internationalen Bibelforscher im Bezirk. Ansätze zur Propaganda der Ideen dieser Sekte sind in Einbeck, Hildesheim, Uslar und im Kreise Hann.-Münden festgestellt worden. (...) Bemerkenswert ist, daß vor allem Reisende und Leute, die im Wandergewerbe tätig sind, diese Gelegenheit benutzen, um für die Bibelforscher werbend einzutreten.21

Am 18.7.1936 kam es zur Festnahme des Sägemüllers Gustav Erb aus Grone, der als Anhänger der "Ernsten Bibelforscher“ bekannt ist, wegen Verbreitung von Druckschriften dieser verbotenen Sekte im hiesigen Stadtbezirk. Erb wurde wohl relativ schnell zu 4 Monaten Gefängnis verurteilt, da er im November 1936 noch in Haft war.22

Die Verbreitung von Material fand damit in Göttingen allerdings kein Ende. Am 13. Dezember 1936 fanden einige Göttinger Einwohner das Flugblatt "Resolution" der IBV in ihren Briefkästen. 23

Wegen Verdachts, an der Verbreitung dieser Flugblätter beteiligt gewesen zu sein, wurden
Willi Schmalstieg (
Willi Schmalstieg) aus Grone
Heinrich Beckmann, aus Göttingen
Gerhard Oltmanns aus Northeim
und Romann Kratina aus Northeim

vorläufig festgenommen und im Göttinger Gerichtsgefängnis inhaftiert.24

Willi Schmalstieg und der Bäckermeister Wilhelm König (Wilhelm König) aus Groß Lengden waren an der Verbreitung des Flugblattes im Dezember 1936 in Göttingen und Hann. Münden maßgeblich beteiligt. Auch in Hann. Münden wurden Exemplare des Flugblattes von der Polizei beschlagnahmt. Erhalten hatten Schmalstieg und König die „Resolution“ von dem Kurier der IBV im Bezirk Niedersachsen, Fritz Böttcher aus Hannover, der noch im Dezember in Hannover festgenommen wurde. Er hatte den einzelnen örtlichen Leitern der IBV die Flugblätter zugestellt und ihnen Anweisungen für die Verteilung gegeben.25

Nachdem einige der Adressaten den Brief bei der Polizei abgegeben hatten, verpflichtete diese per Aufruf in der Tageszeitung alle Empfänger der Resolution, diese zusammen mit dem Briefumschlag bei der Polizei abzugeben. Dabei stellte die Polizei 80 Exemplare des Blattes sicher. 26

1937 – erneute Verbreitung von Material des IBV

Die Ermittlungen Anfang des Jahres 1937 gegen die Mitte Dezember 1936 Verhafteten verliefen schleppend. Zwar hatte man den Kurier festgenommen, den inhaftierten Zeugen Jehovas war aber nicht nachzuweisen, dass sie diesen kannten oder Kontakt mit ihm gehabt hatten. Auch Handschriftenvergleiche brachten nicht die gewünschten Verbindungen mit den sichergestellten Flugblättern incl. Briefcouverts.27

Willi Schmalstieg arbeitete nach seiner Entlassung beim Reichsbahn-Ausbesserungswerk als Staubsaugervertreter bei der Firma Vorwerk & Co. In seiner Kolonne fanden sich u.a. einige Sozialdemokraten, die ebenfalls ihre Arbeit verloren hatten. Schmalstiegs ebenfalls mitverhafteter Glaubensbruder Gerhard Oltmanns arbeitete in derselben Kolonne. Er wohnte bei einem der Verhafteten, dem Obervertreter Heinrich Beckmann, der lediglich ein Sympathisant der Bibelforscher war.28 Romann Kratina aus Northeim gehörte ebenfalls in den Kreis der Staubsaugervertreter. Da man sich bei den Verhaftungen auf diese konzentrierte, blieb Wilhelm König aus Groß Lengden verschont. Aufgrund der ergebnislosen Handschriftenvergleiche wurden die Untersuchungshäftlinge nach drei Tagen entlassen.29

Im März 1937 wurde das Verfahren gegen den Kreis der Bibelforscher eingestellt. Romann Kratina aus Northeim wurde allerdings zu einem Jahr Gefängnis verurteilt.

Anfang März 1937 fanden sich im Kreuzbergweg und in der Sültebecksbreite alte Druckschriften der Ernsten Bibelforscher aus den Jahren 1929-1931. Anscheinend wurden die Schriften in den Abendstunden in Hausbriefkästen gesteckt.30 Verteilungsaktionen nicht aktueller Flugblätter finden sich auch bei der KPD. Wenn die Technik und die Umstände es nicht erlaubten, neues Material anzufertigen, griff man durchaus auf altes zurück. Damit setzte man zumindest ein Zeichen für das Fortdauern oppositioneller Meinungen.

Diese Aktion der Bibelforscher zusammen mit einer Meldung der Stapo-Stelle Hildesheim über eine geplante Verteilungsaktion der IBV motivierte erneute Haussuchungen bei den Göttinger Zeugen Jehovas, die gemeinsam mit dem SD am 25. März vorgenommen wurden. Sie verliefen ergebnislos, auch die angekündigten Schriften tauchten in Göttingen nicht auf.31 Weitere Ermittlungen und wiederholte Haussuchungen blieben bis zum Sommer ʹ37 ohne Erfolg, führten aber dazu, dass die Göttinger Bibelforscher keine weiteren Aktionen durchführten.

Trotzdem unternahm die Göttinger Kriminalpolizei am 21. Juni 1937 eine weitere Durchsuchungsaktion im Kreis der Glaubensgemeinschaft. Sie erbrachte in der Wohnung von Minna Dahling in der Weender Landstraße 106, bis zum Verbot ein Mitglied der IBV, einen größeren Posten Bücher und Broschüren.32

Minna Dahling (geb. am 23.5.1894 in Göttingen) war Ehefrau und Aufwärterin (Hausangestellte). Die bei ihr gefundenen Bücher wurden durch den “Wachtturmverlag" in Magdeburg in den Jahren von 1926 bis 1932 herausgegeben und auch verbreitet. Sie lagerte die Bücher in einer Kiste verpackt im Keller, einige Bücher wurden in ihrem Schlafzimmer gefunden. Die Druckschriften wurden Minna Dahling vom Wachtturm-Verlag vor der Machtübernahme zur Verteilung zugeschickt. 33 (Vernehmung Minna Dahling PDF)

Am Ende des Jahres wurde noch einmal am 4.12.37 bei dem Klempner Erich Schmidt im Greitweg 72 eine Haussuchung durchgeführt. Dieser war wie Frau Dahling im Besitz von Büchern, die vor der Machtübernahme bzw. vor dem Verbot der Ernsten Bibelforscher herausgegeben und verbreitet wurden. Die Abgabe dieser Sache an die Staatsanwaltschaft verlief jedoch ergebnislos, das Verfahren wurde am 31.12.37 eingestellt.34

Mit dem Eintrag Ende 1937 bricht die Berichterstattung der Göttinger Polizei über die Zeugen Jehovas in der Stadt ab. Kurz nach Kriegsbeginn fordert die Stapo-Stelle Hildesheim alle Polizeibehörden auf, laufend Bericht zu erstatten über Fälle von Verweigerung des Wehrdienstes und illegaler Betätigung seitens der Zeugen Jehovas. Darauf folgen Fehlanzeigen bis zum 8.8.1941.35



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Quellen:

Lebenslauf Wilhelm Schmalstieg: Jehovas Zeugen in Göttingen. Jehovas Zeugen, Geschichtsarchiv, Selters/TS.

Mlynek, Klaus (1986): Gestapo Hannover meldet--. Polizei- und Regierungsberichte für das mittlere und südliche Niedersachsen zwischen 1933 und 1937. Hildesheim: A. Lax (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen XXXIX, Niedersachsen 1933-1945, Bd. 1).

Vereinigung ernster Bibelforscher (Zeugen Jehovas): Zeugen Jehovas. StA Göttingen, Pol.Dir., Fach 61, Nr. 15.



1Vereinigung ernster Bibelforscher (Zeugen Jehovas), Bl. 15v.

2Ebenda, Bl. 24-24v.

3Ebenda, Bl. 50, 24.6.1933 - Preuß. Min.d.I. - Verbot Bibelforscher-Vereinigung.

4Ebenda, Bl. 29, 27.6.1933 - Gestapa Berlin an alle Stapo-Stellen - Durchsuchung Bibelforscher.

5Ebenda, Bl. 30.

6Ebenda, Bl. 25, 28.6.1933 - Watch Tower, Bible and tract society. Sie beruft sich dabei teilweise auf das Programm der NSDAP, Punkt 24: „Wir fordern die Freiheit aller religiösen Bekenntnisse im Staat, soweit sie nicht dessen Bestand gefährden oder gegen das Sittlichkeits- und Moralgefühl der germanischen Rasse verstossen.“

7Vereinigung ernster Bibelforscher 1923-1940, Bl. 33, 13.10.1933 - Gestapa Berlin an alle Stapo-Stellen.

8Vereinigung ernster Bibelforscher (Zeugen Jehovas), Bl. 33v, 21.12.1933 - Bericht Bibelforscher Göttingen.

9Ebenda, Bl. 41, 13.2.1934 - Ortspolizei an Stapo-Stelle Hannover. Der Absender war K. Hossfeld, Osterode a.H., Adolf-Hitler-Str. 38.

10Mlynek 1986, S. 116, Lagebericht der Staatspolizeistelle Hannover an das Geheime Staatspolizeiamt Berlin für den Monat Februar 1934 / 5.März 1934, Nds. HStAH: Hann. 180 Hannover Nr. 798, f. 174-182. Abschrift: “Weiter ist beobachtet worden, daß Anhänger der verbotenen Internationalen Bibelforscher-Vereinigung sich vereinzelt in kleineren Gruppen in den Wohnungen der verschiedenen Glaubensgenossen einfinden.“
Durch Verfügung der Staatspolizeistelle Hannover vom 7. 3. 1934 wurden die Orts- und Kreispolizeibehörden zu ,,schärfster Beobachtung'' der Internationalen Bibelforscher-Vereinigung aufgefordert und um Bericht zum 1. 4. 1934 ersucht (Nds. HStAH: Hann. 180 Hannover Nr. 780, f. 259).}

11Vereinigung ernster Bibelforscher (Zeugen Jehovas), Bl. 35, 27.2.1934 - Ortspolizei an Landrat u. Reg.Präs. Hildesheim sowie Stapo-Stelle Hannover.

12Vereinigung ernster Bibelforscher (Zeugen Jehovas), Bl. 36, 10.3.1934 - Landrat an Ortspolizei.

13Ebenda, Bl. 42, 7.3.1934 - Stapo-Stelle Hannover an Landräte u. Ortspolizeistellen – Bibelforscher.

14Ebenda, Bl. 45, 11.6.1934 - Stapo-Stelle Hannover an Landräte und Ortspolizeibehörden - Druckschriften Bibelforscher.

15Ebenda, Bl. 35v, 5.5. und 26.6.34 - Ortspolizei Bericht Bibelforscher.

16Ebenda, Bl. 49v, 12.11.1934 - Bericht Ippensen – Bibelforscher.

17Ebenda, Bl. 51, 13.3.1935 - Stapo-Stelle Hannover an Ortspolizeibehörde - Übersendung Gerichtsurteile. Sondergerichte urteilten zunächst in Straftaten nach der so genannten Reichstagsbrandverordnung vom 28. Februar 1933 und nach der so genannten Heimtückeverordnung vom 21. März 1933. Die Zuständigkeit wurde kontinuierlich erweitert.

18Mlynek 1986, S. 358; 45 / Lagebericht der Staatspolizeistelle Hannover an das Geheime Staatspolizeiamt Berlin für den Monat April 1935 / 4. Mai 1935, Nds. HStAH: Hann. 180 Hannover Nr. 799, f. 292-301. Abschrift.

19Ebenda, S. 367; 46 / Lagebericht der Staatspolizeistelle Hannover an das Geheime Staatspolizeiamt Berlin für den Monat Mai 1935 / 4. Juni 1935, Nds. HStAH: Hann. 180 Hannover Nr. 799, f. 366-375. Abschrift. Bezug: wie 18. Z. d. A.- Vermerk.

20Vereinigung ernster Bibelforscher (Zeugen Jehovas), Bl. 37, 15.4.1935 - Bericht Griethe – Bibelforscher.

21Mlynek 1986, S. 526, 66 / Lagebericht der Staatspolizeistelle Hildesheim an das Geheime Staatspolizeiamt Berlin für den Monat Februar 1936 / 4. März 1936, BA: R 58/604. Abschrift.

22Vereinigung ernster Bibelforscher (Zeugen Jehovas), Bl. 37v, 13.3. / 18.7. / 16.11.36 - Bericht Griethe - Bibelforscher

23Ebenda, Bl. 77,28.9.1936 - Stapo-Stelle Hildesheim an Landräte und Ortspolizeibehörden - IBV-Flugblatt "Resolution", Vermerk Griethe vom 30.12.1936.

24Ebenda, Bl. 38, 30.12.1936 - Bericht Griethe – Bibelforscher.

25Ebenda, Bl. 80, 23.12.1936 - Stapo-Stelle Hildesheim an Ortspolizeibehörde - Aktion gegen den IBV.

26Lebenslauf Wilhelm Schmalstieg, S. 8, Protestschreiben Schmalstieg 12.1936.

27Vereinigung ernster Bibelforscher (Zeugen Jehovas), Bl. 81, 3.2.1937 - Krim.Abt. an Stapo-Stelle Hildesheim - Aktion gegen IBV.

28Lebenslauf Wilhelm Schmalstieg, S. 8, Folgen der Entlassung.

29Ebenda, S. 9, Illegale Schriften, Verhaftung.

30Vereinigung ernster Bibelforscher (Zeugen Jehovas), Bl. 38v, 16.3. und 15.6.1937 - Bericht Griethe – Bibelforscher.

31Ebenda, Bl. 85, 23.3.1937 - Stapo-Stelle Hildesheim an Ortspolizeibehörden - Aktion der IBV / Vermerk Griethe 31.3.1937.

32Ebenda, Bl. 39, 22.6.1937 - Bericht Griethe – Bibelforscher.

33Ebenda, Bl. 91, 22.6.1937 - Beschlagnahme von Druckschriften der IBV bei Minna Dahling.

34Ebenda, Bl. 39v, 31.12.1937 - Bericht Griethe – Bibelforscher.

35Ebenda, Bl. 96, 28.10.1939 - Stapo-Stelle Hildesheim an Landräte und Ortspolizeibehörden.

Rainer Driever