Bürgermeister und Stadtverwaltung 1690 - 1808

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Als Folge des allgemeinen Niedergangs Göttingens in den Jahrzehnten nach dem Dreißigjährigen Krieg wurde - neben anderen Maßnahmen - durch den "Stadtrezess" vom 30. Januar 1690 die Stadtverfassung grundlegend umgestaltet.

Durch die Neuordnung sollte einerseits die Arbeit der Stadtverwaltung verbessert und andererseits der Einfluß des Landesherrn erhöht werden. Zu diesem Zweck wurde der seit dem Mittelalter bestehende, jährlich neu gewählte und mit ehrenamtlichen Mitgliedern besetzte Rat abgeschafft. An seine Stelle trat ein längerfristig amtierendes Ratskollegium aus weisungsgebundenen Fachleuten, dessen Mitglieder vom Landesherrn ernannt wurden und in dem der Gerichtsschultheiß als Statthalter des Fürsten in der Stadt den Vorsitz führte. Neben letzterem bestand das Stadtregiment künftig aus einem Bürgermeister, einem Syndikus, einem Stadtsekretär, einem Kammerschreiber (in der folgenden Aufstellung nicht erfasst) und acht Ratsherren oder Senatoren, denen einzelne Ressorts wie die Kämmerei oder die Bauaufsicht zugewiesen wurden.

Die grundlegenden Bestimmungen des Rezesses vom 13. Januar 1690 blieben bis zum März 1808 in Kraft. Allerdings erfuhr das Stadtregiment verschiedene Umgestaltungen, um es den wechselnden Anforderungen anzupassen. So wurde am 4. März 1707 das Ratskollegium um einen zweiten Bürgermeister erweitert und in Reskripten vom 24. März und 16. Juli 1708 die wechselnde Geschäftsführung beider Bürgermeister festgelegt. Nachdem bereits zwischen 1718/19 und 1724/25 drei Bürgermeister nachweisbar waren, stellte die Landesregierung 1736 dem Magistrat auf Dauer einen leitenden 1. Bürgermeister voran, so dass von jetzt an zwar drei Personen diesen Titel führten, die verantwortliche Geschäftsführung aber wieder nur noch bei einer Person lag. Auch die Zahl der Senatoren schwankte im Laufe der Jahre.

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