4. April 1713
Kurfürstliche Konzession der Spendung des Hl. Abendmahles an die reformierten Einwohner durch den reformierten Prediger aus Münden auf Widerruf "alle quartal . . . in der stille und ohne alles aufheben in einem privat Hause". Reformierte Trauungen und Taufen sind nicht zugelassen.
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