9. November 1711
Begünstigung des Zuzuges tüchtiger Handwerker, besonders auch von Tuchmacheren. Als Beispiel für viele: Christoph Ringel, Tuch- und Zeugmacher aus Freiberg in Sachsen, erhält freies Bürgerrecht: "in Ansehung ... hinkünfftig bey der Tuchfabrique zu arbeiten vorhabend ... "
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