Franz Klink

wurde am 17.12.1902 in Gieboldehausen geboren. Zur Zeit seiner letzten Verhaftung wohnte er in Northeim in der Teichstraße. Er war verlobt mit Klara Schlote.1

Er besuchte die Volksschule in Duderstadt. Nach seiner Schulentlassung lernte er von 1917-1920 Heizer und Maschinist in Wesel bei der Firma Holzmann & Campe, wo auch sein Vater beschäftigt war. Danach fuhr Klink auf ausländischen Schiffen zur See, war 1926-1927 wieder in Deutschland, 1927-1933 in Südamerika und verdiente 1934 sein Geld mit Hafenarbeiten in Hamburg. Von 1939-41 war er in Northeim bei Tiefbau Lütjemüller (Brunnenbau) tätig.2

Klink war bereits 1936 drei Monate in Schutzhaft, vom September 1937 bis zum Juni 1939 war er als Vorbeugungshäftling zunächst im Konzentrationslager Flossenburg, dann im Konzentrationslager Papenburg inhaftiert. Er stand bis Ende 1940 unter polizeilicher Überwachung.

Am 19. Juli 1941 wurde Franz Klink in das Gerichtsgefängnis Göttingen eingeliefert.3 Das Sondergericht Hannover verurteilte Klink am 3. Oktober 1941 wegen Vergehens gegen den § 2 des Heimtückegesetzes zu zwei Jahren Gefängnis.4

In seiner Urteilsbegründung war zu lesen: Politisch nicht in Erscheinung getreten. Ab Februar 1941 abfällige Bemerkungen über Staat und Partei. Kennzeichnend für seine Gesinnung ist die von ihm zugegebene Äußerung, dass es ihm gleichgültig sei, ob wir den Krieg gewinnen oder verlieren würden. (Belastend) ist weiter die zugegebene Tatsache, dass er sich an keiner Sammlung bisher beteiligt hat. (Zudem bezeichnete er) die deutschen Wehrmachtsberichte als Schwindel. (…) (Klink) kam aus einer Wirtschaft (…) und rief dem Zeugen in lautem Tone nach, „er wolle gerne wieder in das Konzentrationslager zurück. Er sei seit 20 Jahren Kommunist und wolle auch als Kommunist sterben. Das Recht werde doch siegen und Hitler hinge eines Tages mit seiner Politik am Haken. Deutschland können nicht daran denken, den Krieg zu gewinnen.“ Klink wurde am19. Juli 1941 festgenommen und unternahm einen Selbsttötungsversuch. Nach seiner Überführung nach Göttingen äußerte er sich im Vorzimmer der Gestapo-Außendienststelle, er wäre zweimal im Konzentrationslager gewesen (…) der Lagerführer sei ein Schwein gewesen (…) Molotow kenne er seit seinem 9. Lebensjahr aus Gandersheim, das sei ein ganzer Kerl und ihm gegenüber sei Hitler nichts. (Dass dieser zu der Zeit in Gandersheim wohnte, ist unwahrscheinlich. Gemeint war: Wjatscheslaw Michailowitsch Molotow, 1890-1986, von 1939 bis 1949 sowie 1953–1956 sowjetischer Volkskommissar für Auswärtige Angelegenheiten, RD) Die Parteimitglieder seien alles Postenjäger.
In der Urteilsbegründung hieß es weiter:
Die Äußerungen des Angeklagten enthalten eine Herabsetzung des Führers und seiner Politik und der Partei und endlich Angriffe gegen die Wehrmachtsberichte, denen die Glaubwürdigkeit abgesprochen, sowie gegen das Winterhilfswerk, deren Verwaltung in übelster Weise verdächtigt wird. Das alles kann nur einer böswilligen und hetzerischen Gesinnung des Angeklagten entsprungen sein (…) und es ist inhaltlich geeignet, das Vertrauen des deutschen Volkes zur politischen Führung zu untergraben. (…) Der Angeklagte ist daher wegen Vergehens gegen § 2 des Heimtückegesetzes zu verurteilen. Die Strafe ist auf antragsgemäß auf zwei Jahre Gefängnis festgesetzt worden.5

Franz Klink wurde in das Strafgefängnis Hannover eingeliefert, er arbeitete dort bis zum Juni 1942 in der Schlosserei. Ab dem 10. Juni 1942 wurde er in das Arbeitslager des Strafgefängnisses Hannover in Ahlen-Falkenberg überstellt.6 Am 5. August 1942 wurde er von der Gefangenenarbeitsstelle Ahlen-Falkenhein Moor wieder in das Strafgefängnis Hannover zurücktransportiert.7 Klink starb am 4. März 1943, sieben Monate vor seiner regulären Entlassung, in der vom Strafgefängnis mitbenutzten Klinik am Godehardsplatz in Hildesheim an Lungenentzündung.8



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Quelle:

Gefangenenpersonalakte Franz Klink: Strafgefängnis und Untersuchungshaftanstalt Hannover. Hauptstaatsarchiv Hannover, Hann. 86a Acc. 73/88 Nr. 502.



1Gefangenenpersonalakte Franz Klink, S. 1, 24.6.1942, Stammblatt A Ahlen-Falkenberg Moor.

2Ebenda, S. 2, 8.10.1941, Lebenslauf.

3Ebenda, S. 8, 19.7.1941 - Stapo-Leitstelle Hannover, Außendienststelle Göttingen.

4Ebenda, S. 4, 3.10.1941, Urteil Sondergericht Kink.

5Ebenda, S. 5, 3.10. 1941, Gründe Urteil Klink.

6Ebenda, S. 3, Übersicht Arbeitszuweisung Klink.

7Ebenda, S. 7, 4.8.1942, Transportzettel Klink.

8Ebenda, S. 9.

Rainer Driever