Fritz Apenberg
wurde am 30.10.1899 in Ebergötzen geboren. Apenberg war noch kurzzeitig am Ende des Ersten Weltkriegs Soldat. Danach verdiente er sein Geld als landwirtschaftlicher Arbeiter. 1922 wurde er Mitglied der SPD, blieb aber nicht lange in der Partei. Apenberg wohnte in der Gronerlandstraße.
1940
erging eine anonyme Anzeige wegen des Hörens ausländischer
Sender gegen ihn. Er wurde dazu bei der Stapo-Außendienststelle
Göttingen vernommen und anschließend beobachtet. Apenberg
wurde am 26.2.1943 in die Untersuchungshaftanstalt Hannover überführt
und ein Verfahren wurde gegen ihn eingeleitet. Am 19.4.1943 erging
das Urteil des Sondergerichts Abt.I
für den Oberlandesgerichtsbezirk Celle beim Landgericht
Hannover. (6 S Ls 74/43) Fritz
Apenberg wurde wegen Rundfunkverbrechens nach §1 und 2 der
Verordnung über
ausserordentliche Rundfunkmassnahmen
vom 1.9.1939 zu 4 Jahren Zuchthaus verurteilt. Das Gericht führte
das fortgesetzte absichtliche Abhören
des Londoner Senders seit dem Jahre 1940
sowie die vorsätzliche Verbreitung ausländischer
Nachrichten in seiner Begründung an. Apenberg war geständig
und so wurde seine Untersuchungshaft auf das Strafmaß
angerechnet. Das Strafmaß wurde auch durch eine Vorstrafe
Apenbergs beeinflusst (abgegolten mit Amnestie vom 7.8.1934), dadurch
galt er nicht als „Gestrauchelter“ („gestrauchelt“
in einer einmaligen Verfehlung).
Das Vergehen nach § 2 (Verbreitung) schilderte das Gericht wie folgt: (…) Bei dem Angeklagten wohnte ein in Göttingen beschäftigter Holländischer Arbeiter. Dieser Holländer wurde an einem Abend gegen Ende Dezember von zwei Landsleuten, den Zeugen Trap und Smit, aufgesucht. Die drei Holländer saßen mit dem Angeklagten in der Küche. (Dann) suchte der Angeklagte einen anderen Sender. Er kam dabei auf den Londoner Sender, der Nachrichten in holl. Sprache durchgab. Dies erkannte der Angeklagte und sagte den Holländern: „Hier sind eure Landsleute“ (…). Der Angeklagte gibt den Sachverhalt in allen wesentlichen Punkten zu. (…)1
Im Mai 1943 wurde Apenberg an das Zuchthaus Celle überwiesen.2 Ein Jahr später meldete der Vorstand des Zuchthauses seinen Tod an den Oberstaatsanwalt in Hannover. Fritz Apenberg starb am 1.4.1944 in Haft, als Todesursache wurde Herzschlag durch Embolie angegeben.3
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Quelle
Sondergerichtssachen Fritz Apenberg Göttingen. Hauptstaatsarchiv Hannover, Hann. 171a Hannover Acc. 107/83 Nr. 354.
1Sondergerichtssachen Fritz Apenberg Göttingen, S. 1, 19.4.1943, Urteil Sondergericht Abt.I für den Oberlandesgerichtsbezirk Celle – Apenberg.
2Ebenda, S. 8, 10.5.1943, Staatsanwalt als Leiter der Anklagebehörde bei dem Sondergericht - Aufnahmeersuchen für Apenberg.
3Ebenda, S. 14, 6.4.1944, Vorstand Zuchthaus Celle an Oberstaatsanwalt Hannover - Tod Apenbergs.
Rainer Driever