Durchsuchungen und Beschlagnahmungen - Waffen
Am 6. März 1933 erfolgten in Northeim sieben Verhaftungen aufgrund der Verordnung vom 28. Februar. Bei den damit verbundenen Haussuchungen wurden Eisenstangen, Stahlruten und Gummiknüppel sowie Seitengewehre, Dolche und Munition beschlagnahmt.1
Dies wiederholte sich Anfang April, wobei Karabiner und Revolver sowie Säbel und Seitengewehre bei kommunistisch eingestellten Personen sichergestellt wurden.2
Am 29. April 1933 wurde der Arbeiter Max Schmidt erneut in Schutzhaft genommen. Er hatte der Polizei gegenüber anscheinend unrichtige Angaben über die Versenkung von Waffen in der Rhume gemacht. Eine weiter nicht begründete Schutzhaft traf auch den Arbeiter Chr. Wunder.3
Im Mai kam es zu einigen Strafverfahren gegen Personen aus dem Kreis Northeim, denen überwiegend unbefugter Waffenbesitz vorgeworfen wurde. Verurteilt wurden: Malzac aus Bishausen wegen Besitzes einer 08-Pistole zu einem Monat Gefängnis, der Bergmann Hermann Wedemeier aus Nörten-Hardenberg wegen Besitzes von 23 Schuss Munition zu 2 Monaten Gefängnis (bereits dreimal wegen unerlaubtem Waffenbesitz vorbestraft), der Bergmann Paul Wedemeier aus Nörten-Hardenberg wegen 2 Paketen Munition und einer bislang noch nicht aufgefundenen Pistole zu 1 Monat Gefängnis, der Landarbeiter Willi Waßmann aus Moringen wegen Besitzes einer 08-Pistole und Munition zu 6 Monaten Gefängnis (KPD-Funktionär und Mitglied des Kampfbundes gegen den Faschismus), der Maurer August Biermann aus Hillerheim wegen Nichtablieferung eines Militärgewehres 3 Tage Haft, der Arbeiter Otto Wegener aus Wachenhausen wegen Aufbewahrung eines Karabiners 1 Tag Gefängnis. Das Verfahren wegen unbefugtem Waffenbesitz gegen den Reisenden Gellert aus Nörten-Hardenberg wurde eingestellt.4
Der Tischler Heinrich Sonntag (geb. am 18.7.1905) aus Bühle, Kreis Northeim, wurde am 17.10.33 vom Gerichtsgefängnis Göttingen in das Strafgefängnis Hameln eingeliefert. Nach einem Prozess vor dem Landgericht Göttingen am 4. August 1933 wurde er wegen unbefugtem Waffenbesitz zu einem Jahr und einem Monat Gefängnis verurteilt. Seine Haft dauerte vom 16.9.33 – 16.10.34, wobei Sonntag ab 20. Juni 1934 im Gerichtsgefängnis Hannover saß.5
Am 1. August 1933 verurteilte das Schöffengericht Göttingen Heinrich Schmidt aus Northeim wegen unbefugtem Waffenbesitz in zwei Fällen zu einer Gefängnisstrafe von drei Monaten. Schmidt war im Jahre 1929 oder 1930 in den Besitz einer Armeepistole und etwa 15 Schuss Munition gelangt. Diese verkaufte er 1931 an einen Arbeiter in Göttingen. Da Schmidt weder für den Erwerb noch für die Veräußerung einen Zweck angeben konnte, wurde seine Motivation erschwerend als kommunistisches Interesse ausgelegt.6 Seit dem 27. März 1934 befand er sich im Gerichtsgefängnis Northeim, in das Strafgefängnis Hameln wurde er spätestens am 10. April 1934 überführt.7 Dort blieb Schmidt bis zum 27. Juni 1934 in Haft.8 Danach kehrte er zu seiner Frau und seinem Kind in der Otthilienstraße in Northeim zurück.
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Literatur und Quellen:
Gefangenenkarteikarte Heinrich Sonntag: Strafgefängnis Hameln. Hauptstaatsarchiv Hannover, Hann. 86 Hameln Acc. 143/90 Karteikarte 33/1275.
Gefangenenpersonalakte Richard Schmidt: Strafgefängnis Hameln. Hauptstaatsarchiv Hannover, Hann. 86 Hameln Acc. 143/90 Nr. 1691.
Just, Ekkehard (1992): Northeim 1848 - 1948 : der lange Weg zu Freiheit und Demokratie. Northeim: Stadt Northeim (Abhandlungen und Studien aus dem Stadtarchiv Northeim / Stadtarchiv Northeim).
1Just (1992), S. 151, 6.3.1933.
2Ebenda, S. 197, 5.4.1933 - GGZ - Haussuchungen Kommunisten.
3Göttinger Zeitung, 29.4.1933 Schutzhaft Northeim.
4Ebenda, 18.5.1933 Northeim Pol. Prozesse, Waffendelikte.
5Gefangenenkarteikarte Heinrich Sonntag.
6Gefangenenpersonalakte Richard Schmidt, S. 9, 1.8.1933 Schöffengericht Göttingen, Urteil.
7Ebenda, S. 1, Stammblatt Richard Schmidt.
8Ebenda, S. 1, 10.4.1934 Stammblatt Richard Schmidt.
Rainer Driever