Georg Geiser
wurde am 24.2.1912 in Göttingen geboren. Er war Schlosser, arbeitete aber als Aushilfsarbeiter und wohnte mit seinen sechs Kindern im Ebertal.1 Im Bericht der Ortspolizei war zu lesen, dass Geisers politische Einstellung zur KPD tendiere.
Im
Dezember 1933 hatte Geiser in einem Arbeitslager einen Kistendeckel
mit Bleistift beschrieben. Der Satz wurde von der Polizei als
hochverräterisch eingeschätzt und Geiser wurde in Haft
genommen.2
Leider erfahren wir nichts über den Inhalt der Beschriftung.
Geiser wurde am 23.2.34 vom II. Strafsenat des Oberlandesgerichts in Kassel (GenStA Kassel o.J. 19/34) wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens zu einer Gefängnisstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten verurteilt.
Vom Gerichtsgefängnis Kassel wurde Geiser am 6. März 1934 in das Strafgefängnis Hameln überführt. Seine Haftzeit dauerte vom 23. Februar 1934 bis zum 29. April 1935. Ab dem 7. Mai 1934 verbüßte Geiser diese Haft im Strafgefangenenlager Papenburg/Ems.3
Ab dem 25. September 1935 saß Geiser erneut in Untersuchungshaft im Gerichtsgefängnis Göttingen. Anfang Januar wurde er in das Gerichtsgefängnis Hannover überführt. In Hannover fand vor dem Sondergericht Hannover sein Prozess statt. Am 15. Januar 1936 erging das Urteil: Wegen öffentlich begangenen Vergehens gegen § 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1934 (Gesetz PDF) wurde Geiser zu einer Gefängnisstrafe von 1 Jahr sowie Zahlung der Kosten des Verfahrens verurteilt.4 Aus dem Gerichtsgefängnis Hannover wurde Georg Geiser am 18. März 1936 in das Strafgefängnis Celle gebracht, wo er bis zu seiner Entlassung am 25. September 1936 blieb.5
In seiner Urteilsbegründung ist zu lesen:
Am 3. Mai wurde gegen 18.30 Uhr festgestellt, daß seine Vorplatzwand im Dachgeschoss des Hauses, in dem sich die Diensträume des Arbeitsamtes in Göttingen befinden, mit den Worten „Hitler ist ein Reichstagsbrandstifter“ beschrieben war. (...) Die Schriftzeichen (…) sind von dem Angeklagten geschrieben worden. Dieser hatte sich am fraglichen Tage zwischen 12 und 1 Uhr im oberen Stockwerk des Arbeitsamtes zwecks Erkundigung nach Arbeitsgelegenheit aufgehalten.
Der
Angeklagte bestreitet, die Worte geschrieben zu haben. (...)
Das Gericht hat aber auf Grund der Beweisaufnahme die Überzeugung
gewonnen, daß der Angeklagte doch derjenige gewesen ist, (…)
Die Schrift ist nach der Aussage des Zeugen Ippensen mit Blaustift
geschrieben gewesen. Beim Angeklagten ist bei seiner Festnahme ein
Blaustift gefunden worden.
(…)
Der Schreibsachverständige Dr. Wilcke ist nach seinem längerem
ausführlichen Gutachten zu der Überzeugung gekommen, daß
kein Zweifel daran bestehen kann, daß nur der Angeklagte die
Worte an die Wand geschrieben haben kann. (…)
Dem Angeklagten ist die Tat auch sehr wohl zuzutrauen. Er ist bereits
einmal bestraft worden, weil er im Dezember 1933 in einem
Arbeitsdienstlager in Göttingen einen Kistendeckel
(…)
mit Äußerungen beschrieben hat, die eine Aufforderung zum
Umsturz im Sinne der KPD und grobe Beschimpfung des Führers
enthielten.
(…)
Bei Ausmessung der Strafe wurde berücksichtigt, daß der
dem Führer gemachte Vorwurf ein sehr schwerer ist, daß
aber kein Mensch wohl ernstlich glaubt, Hitler habe den Reichstag in
Brand gesetzt. Auch ist die Tat nicht so schwer wie die frühere,
wegen der der Angeklagte 1 Jahr 4 Monate Gefängnis erhalten
hat.6
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Quellen:
Gefangenenkarteikarte Georg Geiser: Strafgefängnis Celle. Hauptstaatsarchiv Hannover, Hann. 86 Celle Acc. 2005/035 Nr. 3.
Gefangenenkarteikarte Georg Geiser: Strafgefängnis Hameln. Hauptstaatsarchiv Hannover, Hann. 86 Hameln Acc. 143/90 Karteikarte Nr. 34/283.
Gefangenenpersonalakte Georg Geiser: Strafgefängnis Hameln. Hauptstaatsarchiv Hannover, Hann. 86a Hannover Acc. 2000/057 Nr. 234.
KPD - Spezialakten betreffend die kommunistische Partei. Stadtarchiv Göttingen, Pol. Dir., Fach 155, Nr. 1a.
1Gefangenenpersonalakte Georg Geiser, S. 1, Stammblatt Georg Geiser.
2KPD - Spezialakten betreffend die kommunistische Partei, S. 278, Ortspolizei an Stapo-Stelle Hannover, Zersetzungstätigkeit, 27.6.1934.
3Gefangenenkarteikarte Georg Geiser, S. 1
4Gefangenenpersonalakte Georg Geiser, S. 5.
5Gefangenenkarteikarte Georg Geiser, S. 1.
6Gefangenenpersonalakte Georg Geiser, S. 6, 15.11.1936 Urteil gegen Geiser - Gründe.
Rainer Driever