Kommunisten

Die politische Verfolgung bzw. Überwachung der Kommunisten reicht in die Weimarer Republik zurück. Am 3. Mai 1929 wurde der Rote Frontkämpferbund (RFB) zusammen mit Roter Jungfront und Roter Marine auf Basis des Gesetzes zum Schutze der Republik vom 22. März 1921 verboten. Die Verankerung der Partei in der Region war schwach, sieht man von Hann. Münden ab, lagen ihre Wahlergebnisse unter Reichsdurchschnitt. Von der Polizei wurde die KPD und ihre Veranstaltungen regelmäßig beobachtet.

Die Kommunistische Partei Deutschlands war bereits ab dem Februar 1933 Terror und Verfolgung ausgesetzt. Die Verordnungen des Reichspräsidenten vom 4. und 28. Februar ermöglichten umfassende Verbote kommunistischer Versammlungen und Publikationen. Dies bedeutete das Ende der legalen Arbeit der KPD. Die Repression gegen Kommunisten oder derjenigen, die dazu erklärt wurden, zielte auf Ausschaltung. Sie galten, anders als die Sozialdemokraten, der offiziellen Politik als nicht integrierbar in die Volksgemeinschaft. Resozialisierung von Kommunisten war nicht vorgesehen.

Auf welche Art die neuen Machthaber gegen die Kommunisten vorzugehen gedachten, kommt in dem berüchtigten „Schießerlass“ des preußischen Innenministers Göring vom 17. Februar zum Ausdruck , der der preußischen Polizei den Waffengebrauch gegen kommunistische „Terrorakte“ erlaubte. Neben der Anweisung, mit der SA, der SS und dem Stahlhelm zu kooperieren, wurde die Polizei zum Gebrauch der Waffe gegen „Staatsfeinde“ ermächtigt bzw. ermutigt.

Psychologisch vorbereitet und begleitet wurde die nun folgende Repression durch den Aufbau eines Bedrohungsszenarios. Im Vorlauf zur Reichstagswahl am 5.3.1933 überschlugen sich die Funksprüche, die von geplanten Angriffen der Kommunisten auf Polizei und Hilfspolizei berichteten. Am 3. März wurden an die Bereitschafts-Einheiten der Polizei in Göttingen Karabiner und Munition ausgegeben, eine Nachtbereitschaft angesetzt und zentrale Punkte in der Stadt bewacht. Am 14. März kündigte ein Funkspruch Angriffe mit Schusswaffen auf Polizeistreifen an, am 1. April Brandstiftungen in wichtigen Göttinger Betrieben. Später wurde nach ausgebildeten Sprengmeistern in der KPD gefragt. Daneben las die Bevölkerung in der Presse der Region von Sprengstoff- und Waffenfunden, die man den Kommunisten zuordnete. In Northeim kam es bis zum August zu 17 Verhaftungen wegen illegalen Waffenbesitzes, sodass der durchschnittliche Northeimer den Eindruck bekam, in einem Arsenal zu wohnen.



Rainer Driever