Kommunisten
Die
politische Verfolgung bzw. Überwachung der Kommunisten reicht in
die Weimarer Republik zurück. Am 3. Mai 1929 wurde der Rote
Frontkämpferbund (RFB) zusammen mit Roter Jungfront
und Roter Marine auf Basis des Gesetzes zum Schutze der
Republik vom 22. März 1921 verboten. Die Verankerung der Partei
in der Region war schwach, sieht man von Hann. Münden ab, lagen
ihre Wahlergebnisse unter Reichsdurchschnitt. Von der Polizei wurde
die KPD und ihre Veranstaltungen regelmäßig beobachtet.
Die Kommunistische Partei Deutschlands war bereits ab dem Februar 1933 Terror und Verfolgung ausgesetzt. Die Verordnungen des Reichspräsidenten vom 4. und 28. Februar ermöglichten umfassende Verbote kommunistischer Versammlungen und Publikationen. Dies bedeutete das Ende der legalen Arbeit der KPD. Die Repression gegen Kommunisten oder derjenigen, die dazu erklärt wurden, zielte auf Ausschaltung. Sie galten, anders als die Sozialdemokraten, der offiziellen Politik als nicht integrierbar in die Volksgemeinschaft. Resozialisierung von Kommunisten war nicht vorgesehen.
Auf welche Art die neuen Machthaber gegen die Kommunisten vorzugehen gedachten, kommt in dem berüchtigten „Schießerlass“ des preußischen Innenministers Göring vom 17. Februar zum Ausdruck , der der preußischen Polizei den Waffengebrauch gegen kommunistische „Terrorakte“ erlaubte. Neben der Anweisung, mit der SA, der SS und dem Stahlhelm zu kooperieren, wurde die Polizei zum Gebrauch der Waffe gegen „Staatsfeinde“ ermächtigt bzw. ermutigt.
Psychologisch
vorbereitet und begleitet wurde die nun folgende Repression durch den
Aufbau eines Bedrohungsszenarios. Im Vorlauf zur Reichstagswahl am
5.3.1933 überschlugen sich die Funksprüche, die von
geplanten Angriffen der Kommunisten auf Polizei und Hilfspolizei
berichteten. Am 3. März wurden an die Bereitschafts-Einheiten
der Polizei in Göttingen Karabiner und Munition ausgegeben, eine
Nachtbereitschaft angesetzt und zentrale Punkte in der Stadt bewacht.
Am 14. März kündigte ein Funkspruch Angriffe mit
Schusswaffen auf Polizeistreifen an, am 1. April Brandstiftungen
in wichtigen Göttinger Betrieben. Später wurde nach
ausgebildeten Sprengmeistern in der KPD gefragt. Daneben las die
Bevölkerung in der Presse der Region von Sprengstoff- und
Waffenfunden, die man den Kommunisten zuordnete. In Northeim kam es
bis zum August zu 17 Verhaftungen wegen illegalen Waffenbesitzes,
sodass der durchschnittliche Northeimer den Eindruck bekam, in einem
Arsenal zu wohnen.
Rainer Driever