Hermann Dettmar
wurde am 16.10.1904 in Spanbeck geboren. Er besuchte die Volksschule lebte dort als Schuhmacher. 1921 wurde er Mitglied in der Freien Turnerschaft. Dettmar hatte wie Bartels keine nachweisbaren Kontakte zum ISK.
Dettmar war mit Willi Franke aus Spanbeck bekannt. Franke und andere hatten die illegale Organisation des KPD-Unterbezirks Northeim organisiert. Der Prozess gegen Franke und andere Mitglied der Nörten-Hardenberger KPD-Gruppe fand am 8.4.1936, also kurz vor dem Prozess gegen die ISK‘ler statt. (KPD Nörten-Hardenberg Urteil 8.4.1936 PDF) Im Sommer 1934 erhielt Dettmar von Franke zwei illegale KPD-Schriften: An alle SA- und SS-Männer und die Gewerkschaftsfront. Zudem erhielt er mehrfach vom Sommer bis zum Herbst 1935 Flugschriften von Fritz Körber. Eine davon stellte die Polizei bei ihm zu Hause sicher. Auch fand man bei der Durchsuchung die in ein Kissen eingenähte Fahne des Sozialdemokratischen Wahlvereins Spanbeck. Der Prozess gegen Dettmar und die ISK'ler fand am 28.4.1936 in Kassel statt. (ISK Urteil-29.4.1936 PDF) Der Umstand des versteckten Flugblattes und der Fahne machte Dettmar in den Augen des Gerichts der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens schuldig. Diese Tatsachen deuteten darauf hin, dass der Angeklagte damit rechnete, von der Fahne später Gebrauch (zu) machen und damit durch eigene Tätigkeit der Verwirklichung marxistischer Pläne dienen zu können.1
Zur Begründung der Haftstrafe wurde angeführt: Auch die Tat des Angeklagten Dettmar läßt eine besonders milde Beurteilung nicht zu, wenngleich er auch nicht führend tätig war, sondern den Weisungen Dritter folgte. Seine Handlungen zeigen aber, dass er durch seine Bereitwilligkeit, überall bei der Verwirklichung hochverräterischer Umtriebe sich einzusetzen und mitzuhelfen, gegenüber den Bestrebungen des Staates eine gefährliche Tätigkeit entfaltete. Eine Zuchthausstrafe von zwei Jahren und 6 Monaten war daher erforderlich und als ausreichende Sühne für die Tat anzusehen. Strafmildernd hat das Gericht hierbei berücksichtigt, dass die Angeklagten im wesentlichen geständig waren.2 Wo Dettmar seine Zuchthausstrafe absaß, ist nicht bekannt.
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Quelle
Gefangenenpersonalakte Gustav Funke: Strafgefängnis Hameln. Hauptstaatsarchiv Hannover, Hann. 86a Hannover Acc. 2000/057 Nr. 195.
1Gefangenenpersonalakte Gustav Funke, S. 18, 29.4.1936 - Urteil des Strafsenats des Oberlandesgerichts in Kassel, S. 18-19.
2Ebenda, S. 32.
Rainer Driever