Die Zeitschrift Junge Kirche

Walter Künneht (Leiter der apologetischen Zentrale Spandau), Hanns Lilje (Generalsekretär der Deutsch Christlichen Studenten Vereinigung, DCSV), Martin Niemöller (Pfarrer in Berlin-Dahlem) und Theodor Heckel (Oberkonsistorialrat im Kirchenbundesamt und Leiter des Kirchlichen Außenamtes) gaben am 9.Mai 1933 in einer (international besetzten) Pressekonferenz in Berlin die Gründung der Jungreformatorischen Bewegung bekannt. Den Pressevertretern wurde ein Aufruf mitgegeben und nach der Veröffentlichung in den Zeitungen (mit Auszügen aus dem Aufruf) ging eine Flut von Zustimmungserklärungen ein. Die Jungreformatorische Bewegung war als bewusste Gegenbewegung zur nationalsozialistisch eingefärbten Glaubensbewegung Deutsche Christen konzipiert.

Der Göttinger Verleger Günther Ruprecht (PDF Günther Ruprecht) wurde von Heckel nach Berlin gerufen, um ein Mitteilungsblatt für die Jungreformatorische Bewegung zu schaffen. Die Schriftleitung übernahm Fritz Söhlmann, zunächst wurde eine “Denkschrift zur Reichsbischofsfrage" Ende Mai herausgegeben, die in zwei sehr hohen Auflagen verschickt wurde.

Die erste Nummer der Zeitschrift Junge Kirche, Mitteilungsblätter der Jungreformatorischen Bewegung erschien am 19. Juni 1933. Die insgesamt vierzehn in zweiwöchigem Abstand erschienenen Nummern wurden auf Anfrage kostenlos verschickt, gleichzeitig wurde von Nr. 3 an ein monatlicher Bezugspreis von 60 Pfennig erbeten.

Die neue Zeitschrift

Nr. 14, das letzte der Mitteilungsblätter der Jungreformatorischen Bewegung, erschien im September 1933. Daraus wurde die Zeitschrift Junge Kirche, Hanns Lilje wurde gegen den Widerstand von Fritz Söhlmann als Herausgeber gewonnen. Die Nr. 15 vom 3. Okt. trug den Titel: Junge Kirche, Halbmonatsschrift für reformatorisches Christentum, herausgegeben von Hanns Lilje, Schriftleitung Fritz Söhlmann, im Verlag Junge Kirche von Günther Ruprecht, der auch handelsgerichtlich eingetragen wurde. Damit sollte das Stammhaus Vandenhoeck u. Ruprecht möglichst vor Folgen des kirchenpolitischen Engagements geschützt werden.1

Mit der Gründung der neuen Zeitschrift, die sich gegen die politische Gleichschaltung der evangelischen Kirche einsetzte, begann die konstante Überwachung: Persönliche Telefongespräche Günther Ruprechts wurden ausnahmslos, Gespräche über das Verlagstelefon bei jedem auswärtigen Gespräch abgehört - -erkennbar durch ein leises Knacken in der Leitung kurz nach Gesprächsbeginn.2

Die Übernahme des staatlichen Arierparagraphen, mit dem getaufte Juden als „Nichtarier“ aus der Evangelischen Kirche ausgeschlossen werden sollten, erfolgte in den einzelnen Landeskirchen ab September 1933. Daraufhin gründeten einige Berliner Pfarrer, darunter Martin Niemöller und Dietrich Bonhoeffer, im September 1933 den Pfarrernotbund. Dieser erklärte die Unvereinbarkeit des kirchlichen Arierparagraphen mit dem christlichen Glaubensbekenntnis und organisierte Hilfe für die Betroffenen. (Wikipedia Bekennende Kirche). Pfarrernotbund und Jungreformatorische Bewegung waren wichtige Wegbereiter der Bekennenden Kirche. Die Junge Kirche bot eine Plattform für beide. Niemöller hatte zwar keine unmittelbaren Beziehungen zur Zeitschrift, schrieb aber gelegentlich Beiträge. Vor allem Lilje beschaffte als Herausgeber in den ersten zweieinhalb Jahren der Zeitschrift eine Fülle wichtiger Aufsätze.3

(Beispiel: Martin Niemöller: Sätze zur Arierfrage in der Kirche, in: Junge Kirche, Nr. 17 vom 2.11.1933:, S. 269–271 (PDF) 4

Beobachtung der Zeitschrift

Spätestens ab Mitte des Jahres 1934 war die Ortspolizei Göttingen mit der regelmäßigen Überwachung der Zeitschrift betraut. So berichtete sie an die Staatspolizei (Stapo) -Stelle Hannover: In der (…) in dem Verlage von Vandenhoeck &. Ruprecht hierselbst erscheinende(n) Zeitschrift “Junge Kirche" (...), die hauptsächlich die ev. luth. Bekenntnisrichtung vertritt, wird der Kirchenstreit in der evangelischen Kirche außerordentlich scharf behandelt, und die Reichskirchenregierung sowie deren Maßnahmen heftig kritisiert.
Die scharfen Ausführungen in einigen Schriftsätzen haben in den letzten Monaten wiederholt Veranlassung zur Beanstandung gegeben
. Es folgen die beanstandeten Stellen vom Juni und September 1934 in Nr. 11. und 17. Die betreffenden Ausgaben wurden dann mit Bericht jeweils an die Staatspolizeistelle in Hannover und den Regierungspräsidenten in Hildesheim übersandt.5

Im Oktober 1934 erschien die Junge Kirche zum ersten Mal im Bericht des Regierungspräsidenten in Hildesheim an den Reichsinnenminister als von einer pressepolitischen Maßnahme betroffen: Zu Verwarnungen der Presse bestand in zwei Fällen Anlaß. Die in Göttingen erscheinende ,,Junge Kirche'' hatte einen die Leitung der Deutschen Evangelischen Kirche in ironischer Weise behandelnden Aufsatz des ehemaligen Generalsuperintendenten Dibelius veröffentlicht. (…)6 In der Nr. 18 vom Oktober erschienen zudem Briefe aus Österreich, weswegen die Ausgabe der Zeitschrift dort verboten wurde.7 Die erste Beschlagnahmung traf die Nr. 22.8

Zugleich gab der Regierungspräsident gegenüber der Ortspolizei in Göttingen Richtlinien für Überwachung und rechtzeitige Weiterleitung der Informationen an. Sie bestanden in der sofortigen Weiterleitung jeder Ausgabe incl. Begleitbericht, der Überwachung von anderen Erscheinungen des Verlages Junge Kirche, der Verpflichtung des Verlages zur Beschaffung von Informationen zur aktuellen Verordnungslage sowie der Beschlagnahmung der Druckschrift "Warum Bekenntnisgemeinschaft?" als separatem Flugblatt.9

Eine Woche nach den Richtlinien des Regierungspräsidenten wurden am 6. Dezember 1934 auf Befehl der Gestapa Berlin (Geheimes Staatspolizeiamt) 304 Exemplare der Nr. 23 der Jungen Kirche bei V&R beschlagnahmt ("Vorläufiges Kirchenregiment der deutschen evangelischen Kirche" vom 23.11.1934, unterzeichnet vom Landesbischof D. Marahrens).10

Verbot durch Regierungspräsident Muhs

Weil der Verlag gewillt sei, auch künftig die öffentliche Ordnung und Sicherheit durch verbotswidrige Veröffentlichungen über den Kirchenstreit zu gefährden, erfolgte am nächsten Tag, dem 7.12.1934, das unbefristete Verbot der Zeitschrift durch Regierungspräsident Muhs.11

Der Verlag wurde nun „offiziell“ polizeilich überwacht. In einem Bericht vom 8. Dezember 1934 über den Verlag und die Zeitschrift heißt es: (...) Der Verlag “Junge Kirche" ist im Besitz der hier alteingesessenen Verlagsfirma Vandenhoek & Ruprecht (...). Inhaber dieser Firma sind mehrere Mitglieder der hier wohnhaften Familie Ruprecht. Die Familien Ruprecht sind hier von jeher als politisch rechts eingestellt bekannt. Sie sind jedoch nicht Nationalsozialisten. (...) es liegt jedoch nahe, daß sie sich ihrer ganzen bisherigen Einstellung nach mehr reaktionär verhalten. Dieses ergibt sich insbesondere aus ihrem scharfen Eintreten für die Bekenntnisgemeinschaft. (...) Für die „Junge Kirche" ist in deren Leserkreise ein derartiges Interesse vorhanden, daß noch oft Exemplare früherer Ausgaben, die besonders Artikel über den Kirchenstreit enthalten, bis in die letzte Zeit angefordert und versandt wurden.
Die Druckschrift “Warum Bekenntnisgemeinschaft?” die in dem Heft 20 der Jungen Kirche zum erstenmal zum Abdruck gelangte, ist später in einer hohen Auflageziffer nachgedruckt und zum Versand gebracht. Von dieser Druckschrift “Warum Bekenntnisgemeinschaft" ist der hier noch vorgefundene Rest von 1526 Exemplaren beschlagnahmt worden. Außerdem ist der Rest der noch vorhandenen Ausgabe der „Jungen Kirche“ Heft 20 in einer Höhe von 2026 Exemplaren beschlagnahmt worden.
12

Fritz Söhlmann, der Schriftleiter der Jungen Kirche, hatte gute Verbindungen zu hohen Parteifunktionären.13 Ihm gelang es, die Wiederaufhebung des Verbotes zum 31. Dezember durch das preußische Innenministerium Ende 1934 zu erreichen.14

Überwachung und die Grenzen des publizistisch Möglichen

Die Auflage der Jungen Kirche erreichte zu Jahresbeginn 1934 die Zahl von 20 000 Stück, bei einer festen Bezieherzahl von 12 800. Die Nr. 23, die letzte Auflage vor dem Verbot im Dezember 1934, hatte eine Auflage von 33 000 bei einer Bezieherzahl von 29 500. 15 Die Beanstandungen einzelner Artikel beschäftigten weiter die Göttinger Polizei, die auch akribisch die Auflagenhöhen protokollierte. Diese war im September 1936 bei einer Druckauflage von 23600 bei 21733 Beziehern (603 Exemplare als Freilieferung) angekommen.16

Es waren nicht immer Artikel zum Kirchenkampf, die Aufmerksamkeit auf sich zogen. Besonders beschäftigte die Gestapa z. B. ein Artikel in Heft 19 vom 3.10.1936. In einem Brief des in Madrid lebenden evangelischen Pastors Hans Fliedner an die Redaktion der Jungen Kirche mit dem Titel "Dich, Christus, verbrennen wir nicht, du gehörst zu uns" wendet sich dieser gegen die Hetze der deutschen Presse gegen die spanischen Republikaner wegen angeblicher Kirchenverwüstungen. Er charakterisierte den Antiklerikalismus in Spanien als nicht unbedingt antichristlich und lag mit dieser Einschätzung quer zur offiziellen Sprachregelung der Nazis.17

Weitere Beschlagnahmungen einzelner Hefte blieben nicht aus18 In den Jahren nach 1935 wurden die Publikationsmöglichkeiten immer mehr eingeschränkt. Die Schriftleitung der Jungen Kirche druckte nun oft Zitate aus NS-Blättern und Blättern der DC und der Deutschen Glaubensbewegung ab. Durch die Art der Zusammenstellung und Zwischenüberschriften behielt die Zeitschrift jedoch unter den herrschenden repressiven Verhältnissen einen erheblichen Informationswert.19 Das weitere Erscheinen der Zeitschrift verdankte sich auch dem neuen Herausgeber: Fritz Söhlmann übernahm im Frühjahr 1936 die Mitherausgeberschaft von Lilje.20 Durch seine frühere Zugehörigkeit zum Jungdeutschen Orden, von dem sehr viele führende Leute zur SS gegangen waren, während andere sich der schweigenden Opposition oder der Bekennenden Kirche zuwandten, hatte Söhlmann viele Querverbindungen, sodass er über die Grenzen des politisch Zulässigen gut unterrichtet war.21

Viele der Bekennenden Kirche nahestehenden Zeitschriften wurden im Laufe der Jahre 1934/35 verboten. Günther Ruprecht führt das „glimpfliche“ Davonkommen der Jungen Kirche auch darauf zurück, dass damals in der Göttinger Staatspolizeistelle noch altgediente Kriminalbeamte saßen. Einen anderen Grund erfuhr er erst nach dem Krieg. Der Vertriebsleiter der Jungen Kirche war mit dem Sohn des Leiters der Staatspolizeistelle Hannover befreundet. Er bekam am Abend vor Beschlagnahmungen stets einen Anruf: Falkenauge kommt. Auf diese Weise konnte jeweils ein kleiner Bestand der bedrohten Ausgaben rechtzeitig beiseite geschafft oder schnell zur Post gegeben werden.22

Die Möglichkeit des Weitererscheinens der Zeitschrift hing an peniblem Korrekturlesen. Günther Ruprecht erklärte, dass er dies (...) stets sehr genau getan habe, denn es ging bei jeder Nummer ja mehr oder weniger um Kopf und Kragen, so daß man sie immer mit den Augen der Gegenseite lesen mußte.
Und beim Redaktionsschluß fand stets ein mindestens 20 Minuten langes Telefongespräch in verschlüsselter Sprache mit Berlin statt, was aus dem Heft als zu gefährlich herausbleiben müsse, was stehenbleiben könne, oder was neu hineinkommen könne. (…) So ist es erstaunlich, daß die JK bei ihrem endgültigen Verbot im Mai 1941 noch über 14000 Bezieher hatte. Sie war eben als einziges der BK nahestehendes Blatt übriggeblieben.
23

Ab August 1937 wurden auf Veranlassung der Stapo-Außendienststelle Göttingen die Pflichtexemplare der Jungen Kirche in die Göttinger Außendienststelle geliefert, die Kriminalpolizei war damit von ihrer Pflicht zur Lektüre entbunden.24

Mit Kriegsbeginn ging die Verantwortung für den Verlag und die Junge Kirche von Günther Ruprecht auf seinen Vetter Helmut über. Wenn die Umstände es zuließen, beteiligte sich Günther Ruprecht noch regelmäßig am Korrekturlesen. Das Verbot der gesamten evangelischen Presse bis auf einige wenige "Feigenblätter" im Mai 1941 wurde in der Redaktion mit einem Seufzer der Erleichterung begrüßt, denn dies Korrekturlesen, ausschließlich unter Zensurgesichtspunkten, war einfach zur unerträglichen Qual geworden.25



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Quellen und Literatur

Generalakten betreffend die evangelische Kirche und Kirchenstreit, Bd. 1; StA Göttingen, Pol. Dir., Fach 157, Nr. 1.

Gespräch mit Arndt Ruprecht am 01.04.2015: Günther Ruprecht und die Zeitschrift „Junge Kirche“.

Mlynek, Klaus (1986): Gestapo Hannover meldet--. Polizei- und Regierungsberichte für das mittlere und südliche Niedersachsen zwischen 1933 und 1937. Hildesheim: A. Lax (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen XXXIX, Niedersachsen 1933-1945, Bd. 1).

Ruprecht, Günther (Manuskript, 13.07.1967): Persönliche Erinnerungen an den Kirchenkampf, Göttingen.

Spezialakten betr. Herausgabe der Zeitschrift "Junge Kirche"; StA Göttingen, Pol. Dir., Fach 154, Nr. 15.



1Ruprecht 13.07.1967, S. 2.

2Ebenda, S. 13.

3Ebenda, S. 23.

4Ebenda, S. 7, 2.11.1933 - Aufsatz Niemöllers zur Arierfrage. Quelle: http://www.jungekirche.de/

5Generalakten betreffend die evangelische Kirche und Kirchenstreit, Bd. 1, Bl. 95, 8.10.1934 - Ortspolizei an Stapo-Stelle Hannover - Halbmonatszeitschrift "Junge Kirche" (Verfügung 27.9.34 - I 32 11/ 27.9.34).

6Mlynek 1986, S. 247, 35 / Lagebericht des Hildesheimer Regierungspräsidenten an den Reichsminister des Innern für den Monat September 1934 / 10. Oktober 1934 BA: R 18/1559 (Kopie aus dem ZPAB). Abschrift.

7Spezialakten betr. Herausgabe der Zeitschrift "Junge Kirche", Bl. 2, 15.10.1934 - Ortspolizei an Stapo-Stelle Hannover – JK.

8Ebenda, Bl. 4, 1.12.1934 - Reg.Präs. Hildesheim an Verlag V&R - Beschlagnahme der Ausgabe Nr. 22 mit Begründung.

9Spezialakten betr. Herausgabe der Zeitschrift "Junge Kirche", Bl. 5, 1.12.1934 - Reg.Präs. Hildesheim an Ortspolizei - Überwachung JK. Hier handelte es sich um: Putz, Eduard, Warum Bekenntnisgemeinschaft? Der Kampf um die Erneuerung der Kirche. In: Junge Kirche, Halbmonatsschrift für reformatorischen Christentum. 1934 (2. Jg.). S. 834-847.

10Ebenda, Bl. 7, 6.12.1934 - Ortspolizei an Stapo-Stelle Hildesheim - Beschlagnahme JK.

11Ebenda, Bl. 11, 7.12.1934 -Reg.Präs. Hildesheim an Verlag der "Jungen Kirche" - Verbot auf unbestimmte Zeit.

12Ebenda, Bl. 14, 11.12.1934 - Ortspolizei an Reg.Präs. Hildesheim - Bericht "Junge Kirche". Die Beschlagnahmung von Exemplaren der "Jungen Kirche" oder Sonderdrucken geschah durch einfache Schutzpolizisten. Einmal wurde eine Beschlagnahmungsquittung auf einem Zeitungsrand ausgestellt. (Gespräch Ruprecht)

13Ruprecht 13.07.1967, S. 2

14Spezialakten betr. Herausgabe der Zeitschrift Junge Kirche 1934-1937, Bl. 19, 21.12.1934 - Reg.Präs. Hildesheim an Verlag "Junge Kirche" - Wiederzulassung zum 1.1.35.

15Ebenda, Bl. 29, 25.1.1935 - Ortspolizei an Reg.Präs. Hildesheim - Übersicht Erscheinungsverlauf, Auflagenzahlen "Junge Kirche“.

16Ebenda, Bl. 36, 25.9.1936 - Ortspolizei an Reg.Präs Hildesheim – Auflagenzahlen.

17Ebenda, Bll. 76-76v, 31.10.1936 - Gestapa Berlin an Stapo-Stelle Hildesheim - Deutsche Informationen vom 22.10.36.

18Ebenda, Bl. 79, 16.11.1936 - Stapo-Stelle Hildesheim an Ortspolizei - Beschlagnahmung der sichergestellten Exemplare: 728 Exemplare des Heft 19, die im Verlag sichergestellt wurden.

19Ruprecht 13.07.1967, S. 3.

20Ebenda, S. 8.

21Ebenda, S. 25.

22Ebenda, S. 14–15, 1934-1935 - Beschlagnahmungen bei Ruprecht.

23Ebenda, S. 9, Arbeitsklima in der JK - Umschiffen der Zensur.

24Generalakten betreffend die evangelische Kirche und Kirchenstreit, Bd. 1, BL. 471, 6.12.1937 - Meldung Kirchenblätter.

25Ruprecht 13.07.1967, S. 28, September 1939 - Günther Ruprecht.

Rainer Driever