12. Juni 1718
Durch Kgl.-Kurfstl. Erlaß erhalten alle Kaufleute, Handelsleute und Handwerker, die im Lande ein Geschäft gründen, 10jährige Steuer-Freiheit"
22. November 1718
Die in der Bauordnung von 1709 verwilligten Bau-Vergünstigungen werden nur noch bis Ende 1723 gewährt, "nachdem die gute Stadt ziemlich wieder bebauet worden".
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