13. Januar 1690
Der schlechte wirtschaftliche Zustand der Stadt und Mißwirtschaft in der Verwaltung veranlassen grundsätzliche Neuordnung des Stadtwesens durch herzoglichen Rezeß. Auflösung des bisherigen Rates. Der Magistrat besteht künftig aus dem Gerichtsschulzen, dem Bürgermeister, dem Syndikus, einem Sekretär, einem Kammerschreiber und 8 Ratsherren. Ernennung der neuen Mitglieder durch den Herzog, für die Zukunft sind bei Vakanzen dem Landesherrn 3 Persönlichkeiten für das betreffende Amt vorzuschlagen, von denen jener eine auswählt. Bei Bürgermeister und Kämmerer ist der Fürst nicht an die 3 von der Stadt Präsentierten gebunden. Damit völlige Auflösung des letzten Restes mittelalterlicher Stadtverfassung.
Strenge Maßnahmen zur Entschuldung und zur Gewerbe-Sicherung der Bürgerschaft. Dreijährige Freiheit von allen Lasten (außer Lizent) für alle Fremden, die sich in Göttingen niederlassen und für Einheimische, die neue Häuser bauen wollen
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