Albert Weidemeier

wurde am 5.6.1899 in St. Andreasberg geboren. Weidemeier arbeitete als Tischler und wohnte im Maschmühlenweg 123.

Weidemeier war für die KPD-Ortsgruppe aktiv, zuletzt war er Funktionär in der Zelle Maschmühlenweg.1 Am 2.5.1933 wurde Weidemeier wegen Verbreitung des illegalen „Roten Stürmers“ in Schutzhaft genommen.2 Da keine Verdunkelungsgefahr bestand, wurde er am 10.5.1933 wieder entlassen.

Am 31. Juli 1933 fand der Prozess gegen die Hersteller und Verbreiter des Roten Stürmer vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Göttingen statt. Basis der Verhandlung war ein Vergehen gegen die Verordnung vom 4.2.1933 – Herstellung und Verbreitung kommunistischer illegaler Druckschriften. Der Vertreter der Anklage, Ass. Dr. Effenberg, beantragte gegen Schaper, Kräusslein, Weidemeier und Kreitz je 9 Monate, gegen Ortmanns, Strauss und Möhring je 6 Monate Gefängnis.

Das Gericht, dessen Vorsitzender Landgerichtsrat Meierhoff war, ging über den gestellten Antrag hinaus. Es wurden verurteilt:
Schaper und Weidemeier zu 1 Jahr 6 Monate Gefängnis, Kräusslein, Möhring und Strauss zu je einem Jahr Gefängnis, Kreitz und Ortmanns zu je 10 Monaten Gefängnis.
3 (Urteil PDF)

Die durchaus harte Bestrafung wurde bei Schaper und Weidemeier mit ihren Vorstrafen begründet: Die Angeklagten Schaper (Fritz Schaper) und Weidemeier sind erheblich vorbestraft. Weidemeier ist wegen Eigentumsdelikten 2 mal mit über einem Jahr Gefängnis und einmal mit 3 ½ Jahren Zuchthaus vorbestraft; Schaper ist insgesamt 9 mal vorbestraft, davon 6 mal wegen politischer Vergehen. Beide Angeklagte sind führende Kommunisten. Bei Schaper ist dies gerichtsbekannt. Bei Weidemeier ergab die Hauptverhandlung, dass er noch kurz vor der Tat Funktionär der Zelle „Maschmühlenweg“ war. Beide Angeklagte haben die zersetzenden Schriften in erheblichem Umfange verbreitet.4

Weidemeier war geständig. Seine Rolle bei der Herstellung des illegalen Roten Stürmers Nr. 3 war geringfügig. Bei der Verteilung spielte er eine gewisse Rolle. Von dem Paket mit den frisch abgezogenen Exemplaren übergab Schaper dem Angeklagten Weidemeier, der zur Zeit der Tat Zellenleiter der Zelle Maschmühlenweg war, etwa 10 Exemplare und schrieb ihm auf einen Zettel die Namen derjenigen mit der KPD sympathisierenden Personen auf, an welche diese Hefte verkauft werden sollten. Diesen Auftrag erledigte Weidemeier und verteilte 9 Stücke (...)5

Nach dem Prozess war Albert Weidemeier noch bis zum 29.8.1933 im Gerichtsgefängnis Göttingen inhaftiert. Dann wurde er in das Strafgefängnis Hameln eingeliefert und verbrachte dort ein dreiviertel Jahr. Am 21.6.1934 wurde er wieder nach Göttingen überstellt.6 Im Göttinger Gerichtsgefängnis saß er den Rest seiner Strafe bis zum 31.1.1935 ab.7



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Quellen

Gefangenenkarteikarte Albert Weidemeyer: Strafgefängnis Hameln. Hauptstaatsarchiv Hannover, Hann. 86 Hameln Acc. 143/90 Karteikarte 33/1028Hann. 86 Ha.

Gefangenenpersonalakte Fritz Schaper: Strafgefängnis Hameln. Hauptstaatsarchiv Hannover, Hann. 86 Hameln Acc. 143/90 Nr. 1223.

Verordnung über Verhängung des Ausnahmezustandes und Schutz der Republik: Schutzhaft. Stadtarchiv Göttingen, Pol. Dir. Göttingen, Fach 31a, Nr. 2, Bd. 1.



1Gefangenenpersonalakte Fritz Schaper, S. 37, 31.7.1933 – Urteil des Landgerichts Göttingen gegen Schaper & Gen., S. 10.

2Verordnung über Verhängung des Ausnahmezustandes und Schutz der Republik, S. 147, Bericht Ippensen, Zahl der Schutzhäftlinge, 13.05.1933.

3Ebenda, S. 244, Ortspolizei, Bericht Ippensen zum Prozess gegen KPD'ler. 31.7.1933.

4Gefangenenpersonalakte Fritz Schaper, S. 37, 31.7.1933 – Urteil des Landgerichts Göttingen gegen Schaper & Gen., S. 10.

5Ebenda, S. 30.

6Ebenda, S. 2, 10.11.1949 - Haftstrafen Haftsache Schaper & Gen.

7Gefangenenkarteikarte Albert Weidemeyer.

Rainer Driever