Peter Ortmanns

wurde am 6.8.1902 in Aachen geboren. Er verdiente sein Geld als Arbeiter und wohnte im Rosdorferweg.

Politisch engagierte sich Ortmanns in der Göttinger KPD. Er war Mitglied in deren 1932 gegründeten Sportverein Vorwärts und dort in der Fußball- und der Turnsparte aktiv, bis der Verein im Frühjahr 1933 verboten wurde.1

Ortmanns half bei der Verteilung des illegal hergestellten Roten Stürmers, der Zeitung der KPD-Ortsgruppe Göttingen. Er wurde am 5.5.1933 wegen des Verdachts auf Mittäterschaft in Schutzhaft genommen und bereits 5 Tage später wieder entlassen.2 Allerdings musste er sich weiterhin täglich auf der Polizeiwache melden.

Nach einmonatigen Ermittlungen und Verhören der als Haupttäter eingeschätzten Schaper, Kreitz, Kräusslein und Möhring wurde ein Prozess vorbereitet. In diesem Zusammenhang wurde Peter Ortmanns am 16.6.1933 erneut verhaftet und im Gerichtsgefängnis Göttingen in Untersuchungshaft genommen.3

Am 31.7.1933 wurde Ortmanns von der Ferien-Strafkammer des Landgerichts Göttingen zu zehn Monaten Haft wegen Vergehen gegen die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes vom 4. Februar 1933 verurteilt. Er war geständig. Seine Mitangeklagten erhielten Gefängnisstrafen von bis zu eineinhalb Jahren. Seine Beteiligung wurde als eher gering eingeschätzt. Ortmanns wurde vor allem zur Last gelegt, dass er die Zeitung verbreitet, d.h. teilweise transportiert und an Mitangeklagte verteilt habe.4 (Urteil PDF)

Seine Mitangeklagten verbrachten ihre Haft größtenteils im Strafgefängnis Hameln. Gegen Peter Ortmanns stand bereits eine Woche später der nächste Prozess an. Gustav Grosse, ebenfalls Mitglied der KPD-Göttingen, versuchte die Schwierigkeiten zu umgehen, die in der Organisation der KPD-Ortsgruppe wegen der weiteren Herstellung des Roten Stürmers entstanden waren und zu dem o.g. Prozess geführt hatten. Er bezog Ausgaben des Roten Stürmers der Ausgabe Leipzig und brachte sie in Göttingen zur Verteilung. Vor dem Schöffengericht Göttingen fand deswegen am 8. August 1933 ein Prozess gegen ihn, Willi Wehe, Heinrich Quentin und wiederum Peter Ortmanns wegen Verbreitung der Leipziger Ausgabe des Roten Stürmers statt. Angeklagt waren die Vier wegen Vergehens gegen die Verordnung vom 28.2.1933, Ortmanns zudem wegen Verbreitung eines Flugblatts Genossen und Proletarier, mit dem nach Auffassung des Gerichts zur Revolution und zum Sturz der Regierung aufgefordert wurde. Verurteilt wurden Grosse zu einer Gefängnisstrafe von einem Monat, Wehe und Ortmanns zu je drei Monaten. Quentin wurde freigesprochen.5 (Urteil-Roter Stürmer Leipzig PDF)

Willi Wehe verbrachte seine Haft ebenfalls im Strafgefängnis Hameln; wo Ortmanns inhaftiert gewesen ist, ist unbekannt. Sein Haftende lag rechnerisch im September 1934, nicht unwahrscheinlich ist bei einer zweifachen Verurteilung eine anschließende Einweisung in ein Konzentrationslager.



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Quellen:

Gefangenenpersonalakte Fritz Schaper: Strafgefängnis Hameln. Hauptstaatsarchiv Hannover, Hann. 86 Hameln Acc. 143/90 Nr. 1223.

Sportverein "Vorwärts" Kampfgemeinschaft Göttingen. Stadtarchiv Göttingen, Pol. Dir. Göttingen, Fach 155, Nr. 11.

Verordnung über Verhängung des Ausnahmezustandes und Schutz der Republik: Schutzhaft. Stadtarchiv Göttingen, Pol. Dir. Göttingen, Fach 31a, Nr. 2, Bd. 1.



1Sportverein "Vorwärts" Kampfgemeinschaft Göttingen, S. 1v, Mitgliederliste "Vorwärts" 1.

2Verordnung über Verhängung des Ausnahmezustandes und Schutz der Republik, S. 168v, Schutzhaft.

3Ebenda, S. 153, Bericht Ahlers, Schutzhäftlingen, vom 30.6.1933; Verfügung vom 13.3.1933, I. und II. 67.

4Gefangenenpersonalakte Fritz Schaper, S. 28, 31.7.1933 Urteil Landgericht Göttingen gegen Schaper & Gen., S. 1.

5Gefangenenpersonalakte Willi Wehe, S. 9, 23.11.1933 - Abschrift: Urteil gegen Grosse & Gen.

Rainer Driever