Werner Weber (1904 - 1976)

Jurist

Gedenktafel

Werner Weber Werner Weber wurde am 31. August 1904 in Wülfrath im Rheinland geboren. Nach dem Abitur studierte er in Marburg, Berlin und Bonn Rechtswissenschaft und wurde als Schüler von Carl Schmitt 1930 mit einer Arbeit über "Parlamentarische Unvereinbarkeiten" promoviert. 1931 trat er in den preußischen Ministerialdienst ein und erhielt 1935 einen Ruf als Ordinarius für Öffentliches Recht an die Wirtschaftshochschule Berlin. Obwohl er den Nationalsozialisten wegen seines Widerstands gegen die Politisierung von Recht und Verwaltung verdächtig war, erhielt er 1942 eine Lehrstuhl an der Juristischen Fakultät in Leipzig, von wo er 1949 – auch dem zunehmenden Druck der Sowjetherrschaft weichend – nach Göttingen wechselte. Hier verstarb Werner Weber am 29. November 1976.

Werner Weber kann wohl als einer der bedeutendsten und vor allem wirkungsreichsten Staats- und Verfassungsrechtler der Bundesrepublik gelten. Seine Forschungsgebiete erstrecken sich vom Staatsrecht des geteilten Deutschlands über das Staatskirchenrecht, das Kommunal- und das Hochschulrecht bis zur juristischen Beschäftigung mit Natur- und Umweltschutz. Für Niedersachsen war seine Tätigkeit als Leiter der Sachverständigenkommission für die Verwaltungs- und Gebietsreform ("Weber-Kommission") von großer Bedeutung, als der er z. B. die Beibehaltung des "Göttingen-Gesetzes" ablehnte. Während seiner Amtszeit als Rektor der Georgia-Augusta 1956-1958 wurden die Grundlagen für deren Ausbau und damit für eine neue Phase der Universitätsgeschichte gelegt. Werner Weber, der zudem langjähriges Mitglied des Bremischen und des Niedersächsischen Staatsgerichtshofes war, wurde 1969 für seine Verdienste um die demokratische Rechtsordnung nach 1945 mit dem Verdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet.


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