Chronik für das Jahr 1734

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1734

Nach dem vom Kloster-Baumeister Joseph Schädeler-Hannover errichteten Kollegien-Gebäude an der Pauliner-Kirche als erstes Universitäts-Institut die Reitbahn in der Weender Straße erbaut, 1736 eröffnet. Bezeichnend für die Wertung des Reitsportes an der Universität, daß Immatrikulation als "stud. art. equestr." möglich ist.

Im Verlage "seel. Nic. Försters und Sohns Erben", Hannover und Göttingen, erscheint der 1. Teil der "Zeit- und Geschicht-Beschreibung der Stadt Göttingen", die erste hiesige umfassende geschichtliche Darstellung. Das Buch von den Geheimten Räthen als Werbeschrift für Göttingen veranlaßt. Verfasser des ersten Teiles: der Gerichtsschulze Friedrich Christoph Neubour und der Stadtsyndikus Cyriacus Heinrich Ebel.

8. Februar 1734

Der Rat stellt für 2 Studenten der künftigen Universität Freitische zur Verfügung, dotiert aber in der Folgezeit nur einen.

20. April 1734

Feierliche Schließung des Pädagogiums nach genau 148jährigem Bestehen. - Die Universität übernimmt Räume und Bibliothek, Christoph August Heumann, der letzte Leiter des Pädagogiums (seit 1717), wird Professor der Theologie an der neuen Universität.

21. Mai 1734

König-Kurfürst Georg II. nimmt die Schenkung der 8912 Bände zählenden Bibliothek des verstorbenen Großvogts Joachim Heinrich von Bülow für Göttingen an (Grundstock der Universitäts-Bibliothek).

14. Oktober 1734

Der ord. Prof. philos. (Physik) Samuel Christian Hollmann hält im Hintergebäude des Hauses Johannis-Straße 26 die erste Vorlesung an der offiziell noch nicht eröffneten Hochschule.

31. Oktober 1734

Beginn der Immatrikulationen an der Universität. Als erster ist eingetragen: "Hans Hinrich von der Decken, Eques Bremensis". Von den 45 letzten Primanern und Selektanern des Pädagogiums werden 23 noch im Jahre 1734 immatrikuliert.

7. Dezember 1734

Verfügung der Regierung: nach Göttingen aus "einem Orte von Sr. Königlen Majst. Landen" ziehende Kaufleute, Kramer und Handwerker erhalten 2jährige Freiheit von bürgerlichen Abgaben und Nachsicht bezüglich der Zahlung des Geldes für Erwerbung des Bürgerrechtes.


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